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Vor Wild müssen sich Autofahrer dieser Tage wieder in Acht nehmen. Auf der Suche nach Essen und der großen Liebe queren die Tiere besonders in den Morgen- und Abendstunden derzeit so manche Straße. Um Unfälle zu vermeiden, sollten motorisierte Verkehrsteilnehmer in nahen Waldstücken die Geschwindigkeit drosseln und jederzeit bremsbereit sein.
Jährlich ereignen sich in Deutschland weit über 200 000 Wildunfälle. Die daraus resultierenden Sachschäden betragen nach Schätzungen des TÜV Thüringen zufolge eine halbe Milliarde Euro. Neben den Tieren kommen immer wieder Menschen teilweise schwer zu Schaden. Umsichtige Autofahrer können ihr Unfallrisiko jedoch deutlich minimieren. Wer nahe Waldgebieten oder auf Strecken mit Wildwechsel-Warnschildern unterwegs ist, sollte stets bremsbreit fahren. Nachts ist möglichst mit Fernlicht zu fahren, um die Tiere früh zu erkennen und so eine längere Reaktionszeit zu haben.
Taucht Wild dann tatsächlich am Straßenrand auf, sind jedoch die Schweinwerfer abzublenden. Außerdem ist dann bremsen, hupen und das Lenkrad gerade halten angesagt. Ist ein Zusammenstoß unvermeidlich, bringen auch riskante Ausweichmanöver nichts mehr. Ein Crash mit einem Baum oder dem Gegenverkehr ist oftmals gefährlicher als ein Zusammenprall mit einem Tier bei geringer Geschwindigkeit.
Nach dem Unfall muss die Polizei unverzüglich verständigt werden. Diese setzt dann den zuständigen Förster in Kenntnis. Bis die [foto id=“353747″ size=“small“ position=“left“]Polizei eintrifft, muss die Unfallstelle gesichert werden. Andere Verkehrsteilnehmer sind rechtzeitig auf das tote Tier wie auch den beschädigten Wagen aufmerksam zu machen, indem die Blinkanlage aktiviert wird, der Fahrer sich die ohnehin mitgeführte Warnweste überzieht und das Warndreieck mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufstellt. Nur wenn dies unbedingt erforderlich ist, sollte man das Tier anfassen. Ansonsten besser darauf verzichten, da es nur kurz bewusstlos sein und ausschlagen könnte. Außerdem droht eine Ansteckung mit Tollwut. Ein totes Tier darf nicht ins Auto geladen und mitgenommen werden, das gilt als Wilderei und ist strafbar.
Außerdem sind Fotos von der Unfallstelle, von dem Tier und von den Unfallspuren am Fahrzeug zu machen. Gemeinsam mit dem Förster und der Polizei ist auch eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung auszufüllen. Des Weiteren sind die Namen und Adressen von Zeugen beziehungsweise involvierten Verkehrsteilnehmern zu notieren.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 12.04.2011 aktualisiert am 12.04.2011
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