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Cabrio
Zu einem guten und sorgenfreien Start in die Cabrio-Saison gehört neben den notwendigen Wartungs- und Pflegemaßnahmen auch ein passender Versicherungsschutz. Die offenen Autos locken immer wieder Langfinger an oder fordern Jugendliche zu übermütigem Schabernack heraus. Die Schäden sind von der Kfz-Versicherung dann nicht immer abgedeckt. Deshalb sollte auf entsprechende Vorsorge geachtet werden, empfiehlt das von der HUK-Coburg initiierte Golsar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Diese beginnt schon, wenn das offene Auto geparkt wird, und sei es auch nur für kurze Zeit.
Zwar ist kein Cabrio-Besitzer grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug immer nur geschlossen abzustellen. Wer das Auto mit geöffnetem Dach stehen lässt, muss also nicht zwangsläufig Ärger mit der Versicherung befürchten, wenn Teile aus dem Cabrio oder gar das ganze Fahrzeug entwendet werden. Doch das trifft nur zu, wenn es lediglich kurzzeitig nicht beaufsichtigt und das Risiko eines Diebstahls somit gering war. Cabrios sollten daher nur in belebten Straßen offen zurückgelassen werden, rät das Goslar Institut. Wobei natürlich auch dies keine Garantie dafür ist, dass nichts mit dem Auto geschieht, wie Versicherungsexperten aus der Praxis berichten. Sie empfehlen daher, vorsichtshalber immer das Verdeck zu schließen, wenn das Cabrio abgestellt wird. Andernfalls muss der Versicherte damit rechnen, dass ihm bei einem Schaden die Deckungsleistung gekürzt wird. Ein geschlossenes Cabrio hält zudem missliebige Zeitgenossen davon ab, das Fahrzeug als eine Art „Abfalleimer“ zweckzuentfremden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, raten Experten Cabrio-Fahrern, sich nicht mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zufriedenzugeben. Sinnvoller ist demnach der Abschluss einer Teilkasko- oder einer Vollkaskopolice. Denn die Teilkasko kommt auch für den Diebstahl eines Cabrios, für Brandschäden sowie für die Folgen von Einbruchdiebstählen auf. Zu den letztgenannten Schäden zählt, wenn das Cabrio-Dach aufgeschnitten und aus dem Fahrzeug etwas entwendet wurde. Für eine reine Zerstörung des Daches ohne weitere Einbußen ist die Vollkaskoversicherung zuständig, da dieses Delikt unter „Vandalismus“ fällt. Wer sein Cabrio mit einem Saison-Kennzeichen nur für eine bestimmte Zeit des Jahres zulassen will, sollte darauf achten, dass es wenigstens für sechs Monate angemeldet ist, empfiehlt die HUK-COBURG. Denn wer diesen Zeitraum unfallfrei übersteht, kann sich im folgenden Jahr auf eine Einstufung in die nächst-bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und somit niedrigere Beiträge freuen.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 23.06.2015 aktualisiert am 23.06.2015
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