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Geht ein Autohändler in die Insolvenz, so sind nicht nur Mitarbeiter und Lieferanten betroffen. Auch für die Kunden ist das misslich – und manchmal auch finanziell gefährlich.
Wer sein Fahrzeug nur zur Reparatur in das Autohaus gebracht hat, kann zumindest teilweise aufatmen. Denn der Insolvenzverwalter muss den Wagen herausgeben, da er ihm nicht gehört. Wenn die Arbeiten noch nicht durchgeführt oder der Wagen noch nicht fahrbereit ist, muss der Kunde jedoch die fälligen Kosten für den Abtransport selbst zahlen und die restlichen Arbeiten bei einer anderen Werkstatt durchführen lassen.
Schwieriger wird es bei einem bezahlten Neuwagen, der wegen der Händlerpleite nicht ausgeliefert wird. In diesem Fall kommt es auf den Insolvenzverwalter an, berichtet die Zeitschrift „Auto Bild“. Wenn dieser sich entschließt, den Betrieb weiterzuführen, wird der Wagen ausgeliefert. Akzeptiert er den Fahrzeugkauf nicht und annulliert den Vertrag, ist das Geld weg und der Kunde geht leer aus. Es ist nicht möglich, eine Bestellung oder einen Kauf wegen Insolvenz rückgängig zu machen.
Wer sein altes Auto in Zahlung geben will, sollte das erst tun, wenn der Neuwagen ausgeliefert wird. Bei einer Pleite wäre er ansonsten nämlich weg, da er zur Insolvenz-Masse des Händlers gehört. Anzahlungen bei Neuwagen-Händlern müssen Kunden nicht zwingend vorher leisten. Sie können auch erst bei Übergabe des Autos, der Fahrzeugpapiere und der Schlüssel auf den Tisch gelegt werden.
Doch wie sieht es bei einer Händlerpleite mit der Garantie und Gewährleistung aus? Hier muss laut des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Garantieansprüche bei Neuwagen muss meist der Autohersteller erfüllen, bei einer Insolvenz kann der Kunde sich also an jeden anderen Händler seiner Marke wenden.
Anders sieht es bei Gebrauchtfahrzeugen aus: Die gesetzliche zweijährige Gewährleistung, die sogenannte Sachmängelhaftung, liegt im Zuständigkeitsbereich des Händlers, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Damit haftet er je nach Vertragsmodalität mindestens für ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hatte. Gibt es den Verkäufer nicht mehr, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Kunden mit Fahrzeug-Finanzierungen oder Leasingangeboten sind in der Regel nicht von einer Autohaus-Pleite betroffen. Der Automobilhändler ist in den seltensten Fällen selbst als Leasinggeber tätig, sondern vermittelt an bestimmte Gesellschaften, beziehungsweise Banken. Die Insolvenz eines vermittelnden Automobilhändlers hat demnach keine Auswirkung auf den Bestand von Leasing- oder Finanzierungsverträgen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 06.08.2013 aktualisiert am 06.08.2013
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