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In Pkw gibt es einige Autoteile mit Verfallsdatum. Damit der Fahrer keine Schäden oder Strafen riskiert, müssen diese Teile regelmäßig kontrolliert und gewechselt werden. So ist zum Beispiel vielen Autofahrern nicht bekannt, dass bei älteren Fahrzeugen auch Airbags und Gurtstraffer einem Verfallsdatum unterliegen.
Das Wechselintervall liegt laut der Zeitschrift „Auto Test“ meistens bei 10 Jahren bis 15 Jahren. Bei jüngeren Fahrzeugen dürfen die Airbags und Gurtstraffer oft bis zur Verschrottung an Bord bleiben. Das Verfallsdatum ist der Betriebsanleitung zu entnehmen oder direkt beim Hersteller zu erfragen. Ein abgelaufener Airbag öffnet sich bei einem Unfall möglicherweise nicht. Damit steigt das Risiko schwerer Verletzungen. Die Kosten für einen Tausch betragen je nach Airbag-Anzahl, Modell und Alter des Fahrzeugs zwischen 500 Euro und 2 000 Euro.
Innenraumfilter sollten alle 15 000 Kilometer oder spätestens nach einem Jahr gewechselt werden. Sonst verschmutzen die Heizung und die Klimaanlage; die Scheiben beschlagen von innen und der Innenraum wird feucht. Das Verfallsdatum ist in der Betriebsanleitung vermerkt oder direkt beim Hersteller zu erfahren. Die Kosten für den Filter liegen zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Die Wechselintervalle von Zahnriemen liegen je nach Fahrzeughersteller und Modell zwischen 75 000 Kilometer und 150 000 Kilometer. Das Verfallsdatum ist auch hier in der Betriebsanleitung oder beim Autohersteller erfahrbar. Reißt der Zahnriemen, kann dies zu starken Beschädigungen bis hin zum Totalschaden am Motor[foto id=“111992″ size=“small“ position=“right“] führen. Es können bis zu vierstellige Reparaturkosten anfallen.
Die Bremsflüssigkeit ist alle zwei Jahre zu wechseln. Da sie im Laufe der Zeit Wasser zieht, kann die Bremsanlage ausfallen und rosten. Den Wechsel inklusive neuer Bremsflüssigkeit gibt es schon ab 30 Euro. Für das Motoröl gilt alle 12 Monate bis 18 Monate ein Wechsel, spätestens alle zwei Jahre. Das Verfallsdatum ist auf dem Merkzettel im Motorraum vermerkt. Bei zu altem Motoröl sinken Viskosität und Schmierfähigkeit. Der Verschleiß nimmt stark zu.
Der Wechsel der Reifen ist nach spätestens sechs Jahren vorzunehmen. Die sogenannte DOT-Nummer auf der Reifenaußenflanke zeigt die Produktionswoche und das Herstellungsjahr an, zum Beispiel DOT-Nr. 5004 meint Woche 50/2004. Ist keine DOT-Nr. zu finden, ist der Hersteller zu kontaktieren. Wenn der Reifen altert, werden der Bremsweg und Seitenhalt schlechter. Damit steigt das Risiko eines Reifenschadens.
Auch der Inhalt des Verbandskastens ist regelmäßig zu überprüfen. Die Haltbarkeit für sterile Teile beträgt fünf Jahre, das Verfallsdatum steht auf der Packung. Verletzten kann mit abgelaufenen Verbandsmitteln nicht mehr geholfen werden, da beispielsweise das Pflaster nicht mehr klebt oder die Schere rostet. Ist der Verbandskasten nicht vorhanden, unvollständig oder abgelaufen, sind fünf Euro Bußgeld fällig.
geschrieben von (al/mid) veröffentlicht am 28.10.2009 aktualisiert am 28.10.2009
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