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Das Auto sollte in der fünften Jahreszeit besser stehen bleiben. Denn viele feuchtfröhliche Karnevalsfeiern verleiten zum Alkoholkonsum. Fährt man alkoholisiert, kann dies für den Fahrer und auch den Beifahrer teuer ausfallen.
Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht dem Fahrer ab 0,5 Promille Alkohol im Blut auch der Führerscheinverlust. Auch der Beifahrer haftet, wenn er bewusst in den Pkw eines alkoholisierten Fahrer einsteigt.
Bei einem Unfall kann der Beifahrer sich nicht allein auf das Verschulden des Fahrers berufen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beifahrer selbst getrunken hat oder nicht. Ist der angetrunkene Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt oder verursacht er selbst einen, trifft den Beifahrer ein Mitverschulden. Dieses ist mit mindestens 25 Prozent anzusetzen (OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05). Als Beifahrer eines betrunkenen Unfallverursachers kann man sogar selbst den Führerschein verlieren, und im Fall einer Verletzung wird dann der Anspruch auf Schmerzensgeld verringert. Hierbei unterstellt die Rechtsprechung, dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in den Wagen steigt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen damit mit verursacht hat.
Maskiertes Autofahren ist ebenfalls zu unterlassen, sonst drohen Bußgelder. Komplette Gesichtsmasken, bunte Kontaktlinsen oder Augenklappen schränken die Sicht erheblich ein und gefährden damit ein sicheres Fahren. Damit auch die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird, sind ausladende Verkleidungen vor dem Fahrtantritt auszuziehen. Da die Polizei in der närrischen Zeit verstärkt Kontrollen durchführt, sollte sich der Fahrer an das Alkoholverbot und Nicht-Verkleiden beim Autofahren halten. Wer auf beides nicht verzichten möchte, muss das Auto zuhause stehen lassen.
geschrieben von auto.de/(al/mid) veröffentlicht am 08.02.2010 aktualisiert am 08.02.2010
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