Ratgeber: Kfz-Versicherung doch noch wechseln

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist unter Umständen
auch nach dem 30. November möglich. Sonderkündigungsrechte gibt es nach
Beitragserhöhungen, Schadensfällen und einem Fahrzeugwechsel.

Verlangt die Versicherung mehr Geld, hat der Kunde nach Erhalt der
Mitteilung einen Monat Zeit zum Wechsel des Anbieters. Das gilt auch bei
Preiserhöhungen aufgrund der Änderung der Typ- oder Regionalklassen. In
einigen Fällen ist die höhere Prämie durch eine bessere Einstufung in der
Schadensfreiheitsklasse verdeckt; das Sonderkündigungsrecht gilt trotzdem.
Eine Ausnahme bilden alle Beitragssteigerungen durch die Erhöhung der
Versicherungssteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent ab Januar 2007.

Die außerordentliche Kündigung durch den Kunden oder dem
Versicherungsgeber ist laut AXA auch nach einem Schadensfall möglich, ebenso
beim Wechsel des Fahrzeugs. Alle Kündigungen werden am besten per
Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.

mid

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