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Alle Jahre wieder
Für Kfz-Versicherungen und ihre Kunden beginnt nun wieder die Phase, in der Verträge gewechselt werden. Bis zum 30. November können noch laufende Policen regulär beenden. Der Termin begründet sich dadurch, dass eine reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich ist. Dabei muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden, betont das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Bei den meisten Verträgen läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Zieht man die Kündigungsfrist von einem Monat ab, ergibt sich der 30. November als „Deadline“.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Datum nur für den Eingang der Kündigung beim Versicherer gilt, nicht hingegen für deren Absendung durch den Versicherten. Deshalb ist es ratsam, die schriftliche Kündigung nicht erst „auf den letzten Drücker“ zur Post zu bringen. Am besten ist es, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So kann später jederzeit nachgewiesen werden, wann sein Schreiben der Versicherungsgesellschaft zugestellt wurde. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der gültige Vertrag automatisch um ein Jahr.
Außer der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gibt es auch noch andere Gründe für Kunden, sich von ihrem bisherigen Kfz-Versicherer zu trennen. Die Möglichkeit dazu gibt ihnen das so genannte Sonderkündigungsrecht. Es tritt zum Beispiel ein, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Sobald die entsprechende Benachrichtigung den Kunden erreicht, hat dieser einen Monat Zeit, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. So können auch Versicherungsnehmer, die den Termin zur regulären Kündigung verpasst haben, sich einer bestehenden Police entledigen – falls der Versicherer zum neuen Versicherungsjahr eine Beitragsanpassung vornimmt.
Ein Sonderkündigungsrecht steht auch dem zu, der ein neues Fahrzeug anmeldet, denn sein Versicherungsvertrag endet mit dem Abmelden des bisherigen Wagens. Auch bei der Einstufung in eine neue Regionalklasse, etwa aufgrund gestiegener Schadensmeldungen, kann der Kunde kündigen. Dies ist ebenfalls möglich nach einem Schadensfall. Dagegen lässt sich eine Kfz-Versicherung nicht kündigen, wenn die Beitragserhöhung aus einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse resultiert.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 14.10.2015 aktualisiert am 27.10.2015
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