Ratgeber Kfz-Versicherung – Vorsicht vor versteckten Preiserhöhungen

Erstmals seit sieben Jahren hebt ein Großteil der Kfz-Versicherungen in Deutschland die Beiträge an. Autofahrer, die die höheren Preise nicht zahlen wollen, haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Dazu müssen sie die Anhebung der Prämien aber überhaupt erst einmal bemerken. Denn häufig ändert sich der Jahresbeitrag trotz der Preiserhöhung gar nicht.

Die angehobenen Beiträge werden in den meisten Fällen durch eine bessere Einstufung bei den Schadensfreiheits- oder Regionalklasse verdeckt. Der Kunde zahlt dann zwar effektiv nicht mehr – übersieht aber, dass er eigentlich weniger zahlen könnte.

Um Preiserhöhungen transparenter zu machen, sind Versicherungen verpflichtet, in der Rechnung den sogenannten Vergleichsbeitrag zu nennen. Dieser gibt an, wie viel der Kunde aufgrund der besseren Schadensfreiheitsklasse zu zahlen hätte, wenn alle anderen Beiträge ansonsten unverändert blieben. Nicht alle Versicherungen weisen diesen Vergleichsbeitrag jedoch gut sichtbar aus. Oft findet es sich an unlogischen Stellen oder sogar nur im Kleingedruckten.

Wer ihn trotzdem findet, kann leicht ermitteln, ob die Versicherung etwa beim Grundbeitrag teurer geworden ist. Das ist laut einem namenhaften Versicherungsportal der Fall, wenn der Vergleichsbeitrag niedriger ist als die zukünftige Prämie. Dann steht dem Kunden ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu. Dieses gilt generell für alle Preiserhöhungen, ob nun der Grundbeitrag, die Typklasseneinstufung oder ein anderer Kostenpunkt betroffen ist. Auch bei Schadensfällen oder Fahrzeugwechsel darf gekündigt werden. Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Im Text muss dabei auf den Grund für die Beendigung des Vertrags eingegangen werden, ansonsten kann die Assekuranz ablehnen.

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