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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen. Wer im kommenden Jahr sparen will, sollte daher an die Wechselfrist denken. Kündigen lassen sich Kfz-Versicherungen in der Regel nur zum Jahresende. Anders als bei den meisten anderen Policen beträgt die Frist dabei lediglich einen Monat. Stichtag ist daher der 30. November.
Die gültige Police muss auf jeden Fall schriftlich gekündigt werden, wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben zu seiner Assekuranz. Um auch im neuen Jahr mit dem Auto unterwegs sein zu können, muss die neue Versicherung dann am 1. Januar beginnen.
Vor dem Abschluss des neuen Vertrages empfiehlt sich jedoch ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Angebote, dazu zählen auch die Leistungen und Preise von Voll- und Teilkasko. Wegen des Konkurrenzkampfs der Versicherungen untereinander, erhalten Neukunden oftmals besonders großzügige Konditionen.
Wer übrigens den 30. November als Stichtag für die Kündigung verpasst, muss nicht unbedingt ein ganzes Jahr warten. Es gibt auch eine Möglichkeit, unter dem Jahr aus seinem Vertrag auszusteigen: Wenn die Versicherung beispielsweise die Beiträge erhöht, steht dem Kunden ein Monat lang ein Sonderkündigungsrecht zu.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.10.2013 aktualisiert am 08.10.2013
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