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Der Stichtag für einen möglichen Wechsel der Kfz-Versicherung rückt näher. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem bisherigen Anbieter vorliegen, dann kann ab 1. Januar ein Vertrag bei einer neuen Assekuranz anlaufen. In der Regel gelten Kfz-Versicherungsverträge ein Jahr und verlängern sich automatisch um zwölf Monate, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Ein Wechsel lohnt sich fast immer.
Vor der Kündigung sollte jedoch der neue Vertrag unbedingt unter Dach und Fach gebracht werden. Denn im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Assekuranz bei den Kasko-Versicherungen weigern, einen Neukunden zu versichern. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn sich bei der Prüfung der Daten herausstellt, dass in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle gemeldet wurden.
Bei der Wahl eines neuen Tarifs sollten Wechselwillige auch das Kleingedruckte gründlich studieren und neben dem Preis auch Leistungen und Konditionen vergleichen, da manchmal das teurere Angebot mit mehr Leistung die bessere Offerte sein kann. Außerdem sind viele Tarife nur für bestimmte Kundengruppen wie Wenig- und Alleinfahrer günstig und manche Billigprämien werden mit bestimmten Leistungseinschränkungen erkauft. Viele Versicherungen honorieren etwa das nächtliche Parken in der Garage, eine geringe Jahresfahrleistung oder wenn nur der Halter selbst hinterm Steuer sitzt.
Vor Vertragsabschluss sollte jedoch genau geprüft werden, ob die Einschränkungen auch wirklich eingehalten werden können. Denn falls die Auflagen nicht erfüllt werden und es zu einem Unfall kommt, kann es zu Forderungen der Versicherung kommen.
Keinen Einfluss haben die Versicherungsnehmer bei den Typ- und Regionalklassen, die durch Fahrzeugmodell und Wohnort festgelegt werden. Bei der Haftplichtversicherung bestimmen die Schadensfälle der vergangenen Jahre die Einordnung des Pkw: Da Kleinwagen meist wenig gefahren werden und somit weniger Unfälle geschehen, sind sie in der Regel günstiger eingestuft.
Bei der Wahl der Versicherung sollte generell darauf geachtet werden, dass der neue Vertrag eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro enthält, damit auch Schadensersatzansprüche in immenser Höhe abgedeckt sind. Auch die freie Werkstattwahl ist von Vorteil, da Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller möglicherweise verfallen können, wenn das Fahrzeug zur Reparatur in eine markenfremde Werkstatt gebracht wurde.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 12.10.2009 aktualisiert am 12.10.2009
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Gast auto.de
Oktober 13, 2009 um 7:22 am Uhrbaja_022165