Ratgeber: Kindersitz – Erst informieren und testen, dann kaufen

Wer einen Kindersitz für den Nachwuchs kaufen will, verzweifelt oft an der unendlichen Zahl von Modellen die sich qualitativ und preislich unterscheiden. Doch welcher Sitz bietet den Kleinsten der Familie den besten Schutz?

Entscheidend ist bei Kindersitzen das Gewicht des Kindes und nicht dessen Alter oder seine Körpergröße. Die notwendigen Angaben zur jeweiligen Gewichtsklasse stehen auf den Prüfsiegeln der Sitze. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Kind einen Kindersitz benutzen muss solange es jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter ist.
 
Grundsätzlich gibt es drei Abstufungen in den Gewichtsklassen. Die Gruppe 0 und 0+ ist für Säuglinge ab der Geburt bis 13 Kilo Gewicht (0 nur bis 10 Kilo) geeignet. Die Babyschalen werden immer entgegen der Fahrtrichtung über den serienmäßig vorhandenen Drei-, Fünf- oder Sechspunktgurt oder dem speziellen Haltesystem Isofix befestigt. Die rückwärts gerichteten Schalen schützen den Kopf-, Hals- und Rückenbereich der Kleinsten und sollten deswegen nicht zu früh ausgetauscht werden.
 
Nach Erreichen der Gewichtsgrenze ist der Umstieg in Sitze der Gruppe 1 nötig. Die ist für Kinder von neun bis 18 Kilogramm (ungefähr ab neun Monate bis vier Jahre) konzipiert. Davon gibt es mehrere Varianten. Beliebt sind Systeme mit Hosenträgergurten. Hier wird der Nachwuchs mit Gurten vor der Brust angeschnallt und hat verhältnismäßig viel Bewegungsfreiheit. Alternativ gibt es so genannte Fangkörpersysteme, bei denen sich ein Tischchen vor dem Bauch des Kindes befindet. Welcher Sitz sich am besten eignet, kann im Fachhandel erfragt werden.
 
Für Kinder von 15 bis 36 Kilo ist die Gruppe 2 und 3 vorgesehen. Das sind vor allem Sitzerhöhungen mit Rücken- beziehungsweise Schlafstützen. Fast immer wird hier mit einem normalen Dreipunkt-Sicherheitsgurt in Fahrtrichtung gesichert. Bei der Anbringung ist darauf zu achten, dass der Schultergurt immer mittig über der Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt rutscht.
 
Bei der Orientierung vor dem Kauf sind Testurteile der Stiftung Warentest oder dem ADAC gute Hilfen. Hat man sich informiert, kann man beim Händler eine Einbauprobe im eigenen Fahrzeug durchführen, denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Der Kindersitz ist stramm und standsicher im Auto einzubauen. Insbesondere bei rückwärtsgerichteten Systemen (wie den Babyschalen) sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge ausreicht. Auch dürfen diese nicht auf den Vordersitz, wenn das Fahrzeug mit einem Airbag ausgestattet ist. Vor dem endgültigen Kauf kann das Kind darin Probe sitzen.
 
Der neue Sitz sollte auch der neusten Prüfnorm entsprechen. Zu erkennen ist das an dem angebrachten Prüfsiegel am Sitz oder aufgenäht am Bezug. Die Nummer unter dem E muss dafür mit 04 beginnen. Aber auch Sitze mit der Prüfnorm ECE R 44/03 (Prüfnummer beginnt mit 03) dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden. Diese werden sein Juli 2009 nicht mehr im Handel verkauft. Nicht mehr benutzt werden dürfen Sitze mit der Prüfnorm 01 und 02.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum