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Im Nebel sollten Autofahrer Abstand halten und die Geschwindigkeit maßvoll drosseln – so lauten wichtige Prinzipien. Während diese Grundsätze unumstritten sind, kursieren rund um den Einsatz von Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte viele verschiedene Thesen.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern brennen. In diesem Gefall ist die Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h zu drosseln. Nebelscheinwerfer dagegen dürfen generell bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden.
Gängige Herbstschlagzeile: „Massenkarambolage bei dichtem Nebel“. Die Ursachen sind seit Autofahrergedenken dieselben: zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Das alles führt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in geschlossenen Ortschaften zu Nebel-Crashs. „Gerade in der Nähe von Flüssen und in Talsenken tritt Nebel oft unvermittelt auf, deshalb sollten Autofahrer im Herbst immer damit rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen“, sagt Eberhard Lang von TÜV Süd. Das heißt in erster Linie, Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern zu gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll zu drosseln und Nebelscheinwerfer und gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einzuschalten.
Keinesfalls sollte unbegründet und schlagartig gebremst werden, das gefährde immer den rückwärtigen Verkehr, warnt TÜVB Süd. Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen 40 Euro Bußgeld und drei Punkte. Lang dazu: Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen als Beleuchtung nicht aus, besonders weil die Heckleuchten dabei nicht eingeschaltet sind. Die meisten Fahrzeuge sind zudem mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus. Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, dann droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.
Strikter sind die Regelungen für die Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30 Mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Zudem ist das Tempo auf 50 Stundenkilometer begrenzt. Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben. Die Nebelschlussleuchten müssen unbedingt wieder ausgeschaltet werden, wenn die Sicht über 50 Metern liegt. Wer nach dem Nebel noch mit Nebelschlussleuchte fährt, dem droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro. Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und der Nebel damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 07.11.2013 aktualisiert am 07.11.2013
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