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Ob Feuerholz oder Gartenmöbel, Kleinanhänger werden gerne genutzt, um sperrige oder schmutzige Dinge transportieren zu können. Wer seinen Anhänger selten benötigt, sollte vor dem nächsten Einsatz allerdings prüfen, ob er überhaupt noch für den Straßenverkehr zugelassen ist. Denn ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt werden, sonst drohen Bußgelder und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, mahnt der TÜV Rheinland.
Wer sich einen Anhänger ausleiht, muss zudem klären, ob die eigene Fahrerlaubnis zum Führen eines Anhängers berechtigt. Es gilt zu prüfen, ob die Kombination Zugfahrzeug plus Anhänger noch vom Führerschein der Klasse B abgedeckt oder ob die Klasse BE erforderlich ist. Auch sollte vor der Beladung das Gewicht des Transportguts ermittelt und mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs und des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers abgeglichen werden. Angaben zur Anhängelast finden sich im Fahrzeugschein unter den Positionen 28 und 29 bzw. in der Zulassungsbescheinigung unter O.1 und O.2.
Auch die zulässige Stützlast, also das Gewicht, das vom Anhänger auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird, muss beachtet werden. Für Auto, Anhängerkupplung und – deichsel gelten jeweils separate Maximalwerte, wobei die kleinste Größe maßgeblich ist. Schon bei kleinen Abweichungen vom niedrigsten Maximalwert kann das Fahrzeug in Kurven ausbrechen oder ein Bruch der Verbindungsteile zwischen Auto und Anhänger erfolgen.
Und auch auf die korrekte Beladung des Anhängers sollte geachtet werden. Eine rutschhemmende Unterlage fixiert die Stücke an ihrem Platz. Schwere Gegenstände sind tief und gleichmäßig über der Achse zu verteilen, damit der Anhänger in der Kurve oder beim Bremsen nicht ausbricht. Gesichert wird die Ladung mittels Zurrgurten. Bei leichtem Transportgut wie Grünabfällen hilft ein Netz, damit es sich bei der Fahrt nicht selbstständig macht. Das Tempolimit mit Anhänger liegt übrigens bei 80 Stundenkilometer.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 13.05.2011 aktualisiert am 13.05.2011
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