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Bei Reparaturen oder Inspektionen am Kraftfahrzeug ist ein Kostenvoranschlag hilfreich. So erhält der Kunde bereits vorab einen meist kostenlosen Überblick über die zu erwartende Rechnung.
Es ist jedoch zwischen verbindlichen und unverbindlichen Entwürfen zu unterscheiden:
Erstere sind Festpreisangebote, die bei der Bezahlung keine Abweichungen zulassen und an die Werkstätten drei Wochen lang gebunden sind.
Unverbindliche Vorschläge lassen dagegen reichlich Spielraum. Die Rechnung darf laut des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) um bis zu 20 Prozent vom Entwurf abweichen. Erst bei größeren Differenzen muss der Autobetrieb den Fahrer über Mehrkosten informieren.
Erfolgt keine Aufklärung, muss der Kunde nur die zusätzlichen Materialkosten zahlen. Und auch nur dann, wenn die Arbeiten notwendig und in seinem Interesse waren. Die Kosten für die Arbeitszeit übernimmt in jedem Fall die Werkstatt.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 11.07.2008 aktualisiert am 11.07.2008
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