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Immer wieder steht die Beleuchtung an Fahrzeugen oben auf den Mängellisten bei den Hauptuntersuchungen. Gerade aber im Herbst, bei schlechter Sicht durch Nebel und früh einsetzender Dämmerung, ist es wichtig, gut zu sehen und gesehen zu werden. Deshalb steht auch in diesem Jahr wieder rechtzeitig die internationale Kfz-Beleuchtungsaktion an. Vom 1. bis 31. Oktober 2010 können Fahrzeughalter die lichttechnischen Einrichtungen an ihrem Auto überprüfen lassen. Schwerpunkt der diesjährigen Aktion ist das Thema Tagfahrlicht.
In Brüssel wurden für den generellen Einsatz von Tagfahrleuchten bereits die Weichen gestellt. Die Richtlinie der EU-Kommission sieht vor, dass ab Februar 2011 alle neu auf den Markt kommenden Pkw und Kleintransporter mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen. Ab August 2012 gilt dies dann auch für alle neuen Nutzfahrzeuge.
Wird das Tagfahrlicht nachgerüstet, gilt es einige Regeln zu beachten, damit keine Probleme bei Verkehrskontrollen oder der nächsten Hauptuntersuchung drohen. So weist die Sachverständigenorganisation KÜS darauf hin, dass die Beleuchtungselemente beispielsweise mit dem Genehmigungszeichen (ein großes E mit kleiner Ziffer daneben im Kreis) gekennzeichnet sein müssen. Außerdem dürfen Tagfahrleuchten nur alleine betrieben werden und nicht zusammen mit dem Abblendlicht. Wichtig ist auch, wie sie ans Fahrzeug montiert werden: Tagfahrlichter müssen zwischen 25 und 150 cm von der Straße, dürfen aber nicht weiter als 40 cm von der Fahrzeugkante entfernt sein. Auch auf den Mindestabstand untereinander muss geachtet werden. Er beträgt 60 cm.
geschrieben von auto.de/ veröffentlicht am 15.09.2010 aktualisiert am 15.09.2010
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