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Auf der Autobahn wird die Lichthupe gerne von Dränglern benutzt. Verbotenerweise. Das kurze Signal mit dem Fernlicht darf nämlich immer nur dann erfolgen, wenn es als Warnung dient. Es ist das optische Gegenstück zur akustischen Hupe. Als Grundregel gilt daher: Immer wenn man hupen darf, kann auch die Lichthupe eingesetzt werden.
Wer sich oder andere im Straßenverkehr gefährdet sieht, darf die Lichthupe betätigen. Autofahrer dürfen deshalb beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaften ihren [foto id=“373024″ size=“small“ position=“left“]Vordermann per Lichthupe auf ein bevorstehendes Überholmanöver aufmerksam machen. Etwa dann, wenn ein vorausfahrender Traktorfahrer nicht weit genug rechts fährt oder unaufmerksam scheint.
Durch die Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb sollte das Signal auch nur kurz und stoßweise zum Einsatz kommen. Die Zweckentfremdung wird übrigens mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Dazu gehört auch das Warnen entgegenkommender Fahrzeuge vor einer Radarkontrolle.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 16.08.2011 aktualisiert am 16.08.2011
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