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Bleibt ein Fahrzeug aufgrund von Spritmangel liegen, wird unter Umständen ein Bußgeld erhoben. Da das Halten auf der Autobahn nicht erlaubt und Liegenbleiben ohne Kraftstoff eine vermeidbare Verkehrsbehinderung ist, kann die Polizei von eigenem Verschulden ausgehen, warnt der ADAC.
In diesem Fall werden für widerrechtliches Halten 30 Euro fällig, Parken kostet 70 Euro, zudem werden zwei Punkte in Flensburg notiert.
Grundsätzlich sollte der Tank nie bis zum letzten Tropfen leergefahren werden. Bleibt man aufgrund fehlenden Sprits liegen, hilft der Pannendienst. Das Fahrzeug stellt man auf dem Seitenstreifen ab und sichert die Havariestelle mit dem Warndreieck.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.08.2012 aktualisiert am 30.08.2012
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