Ratgeber: Mehr Licht für das Auto

In der dunklen Jahreszeit ist eine gute Lichtanlage am Auto besonders wichtig. Zusätzliche Scheinwerfer können für bessere Sicht sorgen und so die Sicherheit erhöhen. Wer sein Fahrzeug lichttechnisch aufrüsten will, muss einige Regeln beherzigen.

Besonders bei Geländewagenfahrer und Tunern beliebt sind Zusatzscheinwerfer. Der Gesetzgeber verlangt eine symmetrische Anordnung und begrenzt ihre Zahl auf vier Stück. Die Einbauhöhe ist frei gestellt, auch eine Montage auf dem Dach ist möglich. Bereits beim Kauf ist darauf zu achten, dass die so genannte Referenzzahl für die Beleuchtungsstärke nicht überschritten wird. Dazu werden die auf allen Fernscheinwerfern inklusive der serienmäßigen Leuchten angegebenen Werte zusammengerechnet; die Summe darf 75 nicht überschreiten. Die gebräuchlichsten Werte sind laut dem Zulieferer Hella beispielsweise 37,5 und 17,5. Wer also Scheinwerfer mit der Referenzzahl 17,5 serienmäßig am Fahrzeug hat, kann zusätzlich zwei weitere mit der gleichen Zahl montieren.

Optionsliste erleichtert Zulasssung

Weniger Rechenarbeit hat, wer die Zusatzscheinwerfer schon beim Neuwagenkauf über die Optionsliste erwirbt. Als einer der wenigen Hersteller bietet Nissan für das SUV X-Trail ein Dachträgersystem mit integrierten Scheinwerfern an. Der Aufpreis beträgt 500 Euro. Die maximale Dachlast wird durch das Zubehör nicht beeinträchtigt. Im Gelände sorgen die zusätzlichen Lichtquellen während der Fahrt dann für einen besseren Überblick oder für die Ausleuchtung der Umgebung im Stand.

Was ist erlaubt, was nicht…

Für flexibeles Licht sorgt ein spezieller Arbeitsscheinwerfer, der jedoch nur im Stand leuchtet. Häufig werden von Lieferwagenfahrer auch Nebellampen zur Ausleuchtung eingesetzt; das ist jedoch nicht erlaubt. Generell ist der Einsatz dieser besonders hellen Schweinwerfer in Deutschland streng reglementiert. Sie dürfen maximal 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand angebracht werden und nur zusammen mit dem Abblendlicht oder Standlicht leuchten. Eine Kombination mit dem Fernlicht ist untersagt. Genutzt werden dürfen sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall.

Das ECE-Genehmigungszeichen

Wenig zu beachten gibt es beim nachrüstbaren Tagfahrlicht. Die Leuchten werden paarweise meist im Stoßfänger montiert und dürfen mittlerweile auch ohne gleichzeitig leuchtendes Abblendlicht betrieben werden. Für diese und alle anderen Leuchten gilt jedoch, dass sie das ECE-Genehmigungszeichen tragen müssen. Das Siegel findet sich auf dem Gehäuse und zeigt ein „E“ mit einer tief gesetzten Ziffer als Index für das Herstellerland; in Deutschland ist das „1“.

mid/hh

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