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Die situationsbedingte Winterreifenpflicht in Deutschland gilt auch für Mietwagen. Das heißt aber nicht, dass auf dem gemieteten Auto auch die passenden Pneus montiert sind. Im vergangenen Jahr war jeder fünfte Mietwagen in Deutschland nicht mit Winterreifen ausgerüstet.
Denn wer ohne entsprechende Bereifung auf winterlichen Straßen ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, haftet für den entstandenen Schaden. Mieter sollten deshalb schon bei der Reservierung eines Autos Winter- oder Ganzjahresreifen buchen und sich dieses auch bestätigen lassen, rät der ADAC.
Sind Winterreifen trotz vorheriger Bestellung nicht montiert, kann der Kunde die Annahme verweigern. Und das ist selbst dann günstiger, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Denn wer mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Wird der Verkehr behindert, ist der doppelte Betrag fällig.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.11.2011 aktualisiert am 08.11.2011
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