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Wer in die Ferien fliegt, vor Ort aber mobil bleiben will, wählt in der Regel einen Mietwagen. Soll dabei die Urlaubskasse nicht über Gebühr belasten werden, müssen einige Details beachtet werden.
Die Buchung vorab im Internet ist in der Regel die preiswerteste Möglichkeit, an ein Ferien-Fahrzeug zu kommen. Kurzentschlossene mieten direkt am Flughafen, meist allerdings zu höheren Preisen. Am kostspieligsten ist die Anlieferung des Mietwagens zu einem vorher bestimmten Treffpunkt, etwa einem Hotel. Das kann sich allerdings lohnen, wenn der Wagen nur für einen Teil des Urlaubs benötigt wird. Gezahlt wird in der Regel per Kreditkarte. Wird im Web gebucht, reicht oft auch die EC-Karte. Bei besonders teuren Autos verlangen einige Vermieter aber gleich zwei Kreditkarten.
Schon bei der Buchung sollte Klarheit über den Fahrer herrschen. In der Regel wird nur eine Person im Vertrag eingetragen, weitere Fahrer kosten Aufpreis. Bei den meisten Autovermietern gibt es eine Altersuntergrenze von 25 Jahren, einige lassen auch schon 18-Jährige ans Steuer, verlangen dann aber einen Preisaufschlag.
Je nach Anbieter errechnen sich die Mietgebühren aus Wagenklasse, Mietdauer und gefahrenen Kilometern. Wer sich nicht selbst durch das Kleingedruckte quälen will, kann auf die Dienste von Vergleichsportalen wie www.billiger-mietwagen.de, autoeurope.de oder mietwagen-preisvergleich.de zurückgreifen, die automatisch die jeweils günstigsten Angebote suchen.
Aber auch wer ein vermeintliches Schnäppchen gemacht hat, sollte auf versteckte Kosten achten. So fallen etwa Extra-Gebühren an, wenn das Auto nicht mit vollem Tank oder erst nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird. Auch die Abgabe des Schlüssels außerhalb der Geschäftszeiten kann teuer werden. Dazu kommt das Risiko, eventuell nach dem Parken entstandene Schäden in Rechnung gestellt zu bekommen.
Passiert mit dem Mietwagen ein Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Die Deckungssumme sollte mindestens eine Million Euro betragen. Die nicht immer angebotene Vollkasko deckt selbst verschuldete Schäden am Mietwagen ab, meist verlangen die Vermieter aber eine Selbstbeteiligung. Gegen Aufpreis kann häufig eine Zusatzversicherung gebucht werden, die den Selbstbehalt ausschließt. Auch Spezialversicherungen gegen Schäden an Reifen und Glas werden angeboten. Die Kaskoversicherung ist übrigens auch wichtig, falls der Mietwagen gestohlen wird. Ohne sie bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.04.2013 aktualisiert am 23.04.2013
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