Ratgeber: Mit Caravan und Reisemobil sicher in den Urlaub

Vor der Fahrt in die Ferien sollten Zustand und Sicherheit des Caravans oder Reisemobils gründlich gecheckt werden. Wurde das Reisemobil längere Zeit nicht gefahren, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ, den technischen Zustand, insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) zu prüfen.

Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 Millimeter vorgeschrieben, empfohlen werden aber vier Millimeter. Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, weil die Reifen höchstens sechs Jahre alt werden dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal wie neu sie noch wirken. Die nötigen Angaben finden sich auf den Reifen. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke in den letzten vier Ziffern: Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.

Bei Caravans und Reisemobilen muss besonders auf mögliche Gewichtsprobleme geachtet werden. Vor allem darf man die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, warnt die GTÜ. Ob von der zulässigen Gesamtmasse das Leergewicht oder praxisgerechter die sogenannte „Masse im fahrbereiten Zustand“ abgezogen wird – die Differenz als verbleibender Spielraum für zusätzliche Ausstattung und persönliche Ausrüstung ist meist sehr dürftig und will gut geplant sein. Wenn jedoch gewichtsmäßig der Gürtel absolut nicht enger zu schnallen ist, bieten Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern muss zudem die zulässige Dachlast im Auge behalten oder gegebenenfalls beim Hersteller in Erfahrung gebracht werden. Beim Beladen sollte zudem auf die sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe geachtet werden.

Beim Reisemobil muss auch die zulässige Achslast genau eingehalten werden – sprich maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren. Beim Caravan-Gespann spielen gebremste und ungebremste Anhänge- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle. Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und ist beispielsweise mit einer Personenwaage kontrollierbar.

Beim Beladen sollte der ohnehin schon höhere Schwerpunkt so tief wie möglich gehalten werden, indem man schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert. Es ist auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite zu achten. Wenn möglich, sollte die Ladung auf rutschfesten Unterlagen deponiert und mit Zurrseilen gesichert werden. Keinesfalls sollte man im Heck schwer beladen, weil dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird. Leichtes Gepäck darf auch weiter oben, beispielsweise in Hochschränken, verstaut werden.

Wegen des hohen Schwerpunktes sollte man lieber etwas langsamer in die Kurven gehen und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten – vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkw, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Für das richtige Fahrverhalten bieten neben den Automobilclubs auch die Caravan- und Reisemobilhersteller regelmäßig Fahrsicherheitstrainings an.

Moderne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch alte Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Die offizielle Bescheinigung ist mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist. Ebenso muss eine Tempo-100-Plakett am Heck des Caravans angebracht sein. Reisemobile bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 Tonnen sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Weitere praktische Tipps für Camper mit Reisemobil und Caravan hat die Gesellschaft für technische Überwachung im Caravaning-Ratgeber zusammnegefasst. Die Broschüre ist bei den GTÜ-Prüfstellen vor Ort oder direkt von der GTÜ-Zentrale in Stuttgart gegen Einsendung eines adressierten DIN-lang-Rückumschlags, Stichwort: Caravaning-Ratgeber, erhältlich. Auch der Download übers Internet (http://ratgeber.gtue.de) ist möglich.

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