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Darf ein Erstklässler alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Ein spezielles Fahrverbot gibt es zwar nicht. Die Radfahrausbildung steht jedoch erst für die dritten und vierten Klassen auf dem Plan. Schon davor kann der Nachwuchs zur Schule radeln – zum Beispiel in Begleitung der Eltern.
Die Grundvoraussetzung für eine sichere Fahrt zur Schule auf dem eigenen Rad bringt das Kind mit: Wie sicher und gerne fährt es? Die motorische Beherrschung – lenken, bremsen, ausweichen – ist eine Sache, das Überblicken des komplizierten Verkehrsgeschehens eine ganz andere. Vollständig ausgeprägt sind die kognitiven Fähigkeiten, auf die es im Straßenverkehr ankommt, erst mit etwa 13 Jahren.
Beispielsweise haben Kinder bis zum achten Lebensjahr ein um 30 Prozent kleineres Gesichtsfeld als Erwachsene. Deswegen müssen sie laut Straßenverkehrsordnung bis zu diesem Alter auf dem Gehweg fahren, sie dürfen es noch weitere zwei Jahre. Ab dem zehnten Geburtstag müssen sie die Fahrbahn oder den Radweg benutzen. Eltern sollten besonders darauf achten, dass die Kleinen dabei immer einen Helm tragen, auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht gilt.
Die zweite Variable ist die Entfernung zur Schule. Wer wenige Minuten davon entfernt wohnt, kann seinem Kind den unbegleiteten Schulweg schon früher zutrauen, eine mehrere Kilometer lange Strecke dagegen ist selbst für ein älteres Kind eine Herausforderung. Wichtig sind auch das Verkehrsaufkommen und die Art und Anzahl der Gefahrenstellen. Dabei ist der kürzeste Weg nicht immer der beste: eine längere Strecke durch ein Wohngebiet ist der direkten Verbindung entlang einer Hauptverkehrsstraße vorzuziehen.
Ist das Kind noch zu jung oder unsicher, empfehlen sich sogenannte Trailerbikes. Dieses Anhängefahrrad oder auch Nachläufer ist eine gute Zwischenlösung für Kinder, die nicht mehr im Kindersitz sitzen, im Straßenverkehr aber noch nicht geübt genug sind. Die Trailerbikes werden am Gepäckträger eines regulären Fahrrads befestigt. Für manche Modelle gibt es optional die vordere Hälfte dazu, mit der das Kind dann später ein vollständiges Fahrrad hat.[foto id=“479013″ size=“small“ position=“right“]
Üblicherweise sind Kinderfahrräder ab 20 Zoll als sogenannte Kinderstraßenräder laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgestattet. Dazu gehören zwei voneinander unabhängige Bremsen, Lichtanlage und eine Klingel. Diese Räder sind für die Altersstufe der 6- bis 8-Jährigen konzipiert.
Wer seinen Nachwuchs zur Schule bringt und dabei jüngere Kinder mitnehmen will, hat die Wahl zwischen einem Kinderfahrradanhänger oder einem Kindersitz. Der kleine Chefsessel für Gepäckträger oder Lenkstange ist für alle Kinder geeignet, die selbstständig sitzen können. Die meisten Sitze sind bis zu einem Gewicht von 22 Kilogramm zugelassen, was einem Alter von etwa fünf Jahren entspricht. Viele Plätze sind jedoch eher für kleinere Kinder ausgelegt.
Im Fahrradanhänger finden bis zu zwei Kinder bequem und vom Wetter geschützt Platz. Auch Gepäck lässt sich damit gut transportieren. Solange der Nachwuchs nicht alleine sitzen kann, sollten Eltern eine Liege oder eine Babyschale nutzen und auf rüttelfreie Strecken achten. Laut StVO dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zu einem Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren – und zwar nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern oder Kindersitzen. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 20.08.2013 aktualisiert am 20.08.2013
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