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Ratgeber Winterreifen
Zwar legt sich der Gesetzgeber auf keinen genauen Zeitraum im Jahr fest, wann am Auto Winterreifen aufgezogen sein müssen. Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt seit dem Jahr 2010 vor, dass Kraftfahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit entsprechender Bereifung fahren dürfen. Andernfalls werden Bußgelder von wenigstens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Als Faustregel für den Einsatz von Winterreifen hat sich die einprägsame Abkürzung „Von O bis O“ eingebürgert – von Oktober bis Ostern. Wer sein Fahrzeug frühzeitig auf Winterreifen umrüstet, ist klar im Vorteil, denn er muss nicht zum Reifenwechsel, wenn alle anderen auch deswegen zum Händler oder an die Tankstelle drängen. Außerdem kann der vorausschauende Autofahrer beim Kauf neuer Reifen aus dem noch vollständigen Sortiment auswählen und spart sich Wartezeiten bei eventuell erforderlichen Nachbestellungen. Vor allem aber ist der frühe Wechsler im Hinblick auf die Witterung auf der sicheren Seite: Er läuft nicht Gefahr, im Herbst von einem Wettereinbruch bzw. Temperatursturz überrascht zu werden und dann gegebenenfalls mit Sommerreifen auf glatten Straßen unterwegs sein zu müssen.
Winterreifen, auch M+S(Matsch- und Schnee-)-Reifen genannt, zeichnen sich vor allem durch spezielle Gummimischungen aus, die bei Außentemperaturen unterhalb von sieben Grad elastischer bleiben als Sommerreifen. Im Vergleich zu jenen weist Winterbereifung darüber hinaus ein tieferes Profil auf und ist mit zusätzlichen Lamellen versehen. Die Summe all dieser Faktoren sorgt für eine bessere Haftung der Reifen auf winterlichem Untergrund. Winterreifen sind leicht an einem Piktogramm auf der Reifenflanke in Form einer Bergkette und/oder einer Schneeflocke zu erkennen. Auch für den Winter zugelassene so genannte Ganzjahresreifen müssen eine solche Kennzeichnung aufweisen.
Mehr Sicherheit verspricht ein frühzeitiger Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz. Zwar betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann greift, wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen im Winter für einen Unfall verantwortlich ist. Die Versicherung kommt also auch in einem solchen Fall für den Schaden des Unfallopfers auf. Anders beim Vollkaskoschutz: Fuhr der Autofahrer auf winterlichen Straßen fahrlässig mit Sommerreifen, kann die Versicherung für den Schaden am eigenen Auto die Leistung reduzieren.
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geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 17.10.2014 aktualisiert am 17.10.2014
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