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Für einige Musikliebhaber muss Musik über Kopfhörer, auf Konzerten, in Diskotheken und im Auto besonders laut sein. Das schädigt jedoch nicht nur das Gehör sondern kann im Fahrzeug auch gefährlich werden. Etwa dann, wenn ein herannahender Rettungswagen akustisch nicht mehr wahrgenommen wird.
Zwar gibt es keine exakte Vorschrift über die erlaubte Lautstärke im Auto, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Fahrzeugführer jedoch dafür verantwortlich, dass sein Hörvermögen nicht beeinträchtigt wird. Bei Lärmbelästigung kann die Polizei unter Umständen ein Verwarnungsgeld verhängen. Und wenn ein Rettungswagen mit Martinshorn aufgrund lauter Musik beispielsweise gerammt wird, könnte das dem Musikfreund laut ADAC auch als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Dann drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Wer also nicht auf Musik verzichten möchte, sollte Radio, CD- oder MP3-Player zumindest auf eine vernünftige Lautstärke stellen, bei der die Umwelt noch wahrgenommen werden kann. Straßengeräusche müssen noch hörbar sein, vor allem Hupen und Signaltöne, sonst gefährdet man sich und andere.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.06.2014 aktualisiert am 04.06.2014
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