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Wer mit einem Pkw mit Automatikgetriebe liegen bleibt, darf sich nicht ohne weiteres von einem anderen Auto ans Abschleppseil nehmen lassen. Bei abgeschaltetem Motor arbeitet die Ölpumpe des Getriebes nicht, eine ausreichende Schmierung der beweglichen Teile ist nicht gewährleistet.
Schon auf kurzen Strecken bis 50 Kilometer kann es zu teuren Schäden kommen. Genaue Angaben zur möglichen Schleppdistanz und -geschwindigkeit finden sich in der Betriebsanleitung. Bei einigen Fahrzeugmodellen kann die Verbindung zwischen Antriebsachse und Getriebe gekappt werden, so dass Schäden ausgeschlossen sind. In allen anderen Fällen empfiehlt sich für das Abschleppen über längere Distanzen ein professioneller Abschleppdienst, der das Pannenauto an den Haken nimmt.
Zulässig ist es lediglich in Notsituationen, nicht aber etwa zur Überführung eines Fahrzeugs. Beide Teile des Gespanns müssen die Warnblinkanlage einschalten. Autobahnen dürften nicht genutzt werden, außer zwischen dem Ort der Panne und der nächsten Ausfahrt. Für die Verbindung zwischen beiden Fahrzeugen muss ein geeignetes Seil oder – noch besser – eine spezielle Abschleppstange genutzt werden. So lässt sich das versehentliche Auffahren des abgeschleppten Autos auf den vorderen Wagen verhindern. Wer im Pannenauto sitzt, sollte bedenken, dass eventuell vorhandene Fahrhilfen wie Servolenkung oder Bremskraftverstärker ohne Motorbetrieb nicht funktionieren. Der Zündschlüssel muss zu jeder Zeit stecken, ansonsten könnte sich das Lenkradschloss aktivieren.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.08.2011 aktualisiert am 05.08.2011
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