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Behindertenparkplatz
Blinde? Ja, auch blinde Menschen. Denn Der Ausweis ist nicht fahrzeuggebunden. Voraussetzung, ihn zu bekommen ist nicht, dass man selbst fahren können muss. So erhalten beispielsweise auch Kinder einen Parkausweis, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihre Eltern dürfen dann, wenn sie das behinderte Kind dabei haben, auf einem Behindertenparkplatz parken. Genauso ist es bei blinden Menschen. Sie können den Ausweis nutzen, wenn sie jemand fährt.
Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Beidseitige Amelie bedeutet, dass beide Arme fehlen. Beidseitige Phokomelie bedeutet, dass Hände beziehungsweise Füße unmittelbar an Schultern oder Hüften ansetzen wie es bei Contergan-Geschädigten der Fall sein kann. Entsprechend ist unter einer vergleichbaren Funktionseinschränkung ein völliger Funktionsverlust der Arme inklusive der Schulter- und Ellenbogengelenke zu verstehen. Dieser Personenkreis erhält den europaweit geltenden blauen Parkausweis,
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geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 22.01.2015 aktualisiert am 22.01.2015
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