Ratgeber Parkschein – Geschenkte Parkzeit

Wer früher als geplant zu seinem Auto zurückkommt und noch Parkzeit übrig hat, darf das noch nicht abgelaufene Ticket weitergeben. Das gilt zumindest wenn der Parkplatz öffentlich betrieben wird.

Der Parkschein ist weder personen- noch autobezogen, wie der ADAC mitteilt. Die Straßenverkehrsordnung regelt lediglich, dass ein Autofahrer für die Dauer der zulässigen Parkzeit einen gültigen Parkschein haben (§ 13 StVO) und dieser am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss.

Anders sieht es in der Regel auf privaten Parkplätzen aus. Dort ist in den Nutzungsbedingungen geregelt, ob die Weitergabe eines Zeitparkscheins erlaubt oder verboten ist.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo