Ratgeber: Parkschein – Von kaputten Automaten über geschenkte Restzeit

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Nette Autofahrer verschenken schon mal nicht genutzte Parkzeit, indem sie den Parkschein weitergeben. Ob das erlaubt ist und was man bei Parkscheinautomaten sonst noch beachten muss, hat der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) zusammengefasst.

Gibt der Vorgänger seinen Parkschein weiter, darf dieser genutzt werden. Das Ticket muss gut sichtbar für das Überwachungspersonal hinter der Frontscheibe liegen. Auch nicht abgelaufene Zeit an Parkuhren darf man nutzen. Allerdings gibt es diese nur noch sehr vereinzelt in abgelegenen Stadtteilen aber fast nie in Innenstädten.

Sind Parkscheinautomat oder Parkuhr defekt, muss die Parkscheibe her. Wie auch das Ticket muss die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen. Der Strich darauf muss auf die halbe Stunde eingestellt werden, die der Ankunft folgt. Ist man beispielsweise um 10.07 Uhr angekommen, muss die Parkuhr auf 10.30 Uhr eingestellt werden.

Ob Parkuhr oder nicht, die zulässige Parkzeit darf nicht überschritten werden. Wer die Parkzeit verlängern will, muss weitere Münzen einwerfen oder einen weiteren Parkschein ziehen. Allerdings nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer.

Nicht bezahlen muss man beim Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Sind mehrere Kleinfahrzeuge wie beispielsweise ein Smart oder Motorräder in einer Markierung abgestellt, muss an jedem Fahrzeug ein Parkschein angebracht sein. An der Parkuhr genügt es, wenn sie in Gang gesetzt ist, egal von wem.

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