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Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber nur kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu leihen ist ein netter Zug, kann sich bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln. Auch wenn es unangenehm ist, sollte man sich deswegen vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer strafbar. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.
Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist. Gibt es eine Kaskoversicherung? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen. Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, tritt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung an.
In der Folge steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss. Um Streit zu vermeiden, kann vor der Auto-Übergabe ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.
Fährt der Freund mit dem Wagen ins Ausland, sollte man ihm eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind. Vordrucke für derartige Vollmachten gibt es im Internet.
Wichtiges Detail: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgelt verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung. Und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.02.2014 aktualisiert am 18.02.2014
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