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Zahlreiche Herbst- und Weinfeste laden in dieser Jahreszeit wieder zu kulinarischen Freuden in geselliger Runde ein. Wer unbeschwert mitfeiern möchte, sollte anschließend Auto oder Fahrrad aber unbedingt stehen lassen. Denn wer von der Polizei zur Alkoholkontrolle gebeten wird, muss mit drastischen Folgen rechnen, warnt jetzt der ADAC.
Wer beispielsweise mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut eine Straftat. Die Konsequenz: Fahrverbot oder mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und sieben Punkte in Flensburg. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr lenkt, ohne dabei alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das bedeutet in der Regel eine Geldbuße von 500 Euro, Fahrverbot von einem Monat und vier Punkte.
Autofahrer mit 1,1 Promille und mehr gelten als absolut fahruntüchtig, auch wenn sie sich im Straßenverkehr unauffällig verhalten. Wer sich jetzt noch ans Steuer setzt, begeht eine Straftat. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Der Führerschein ist mindestens sechs Monate weg. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens die 0,0-Promille-Grenze.
Wer glaubt, unbekümmert auf das Fahrrad zurückgreifen zu können, der irrt. Fahrradfahrer sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Und sie können ebenfalls ihren Führerschein verlieren, wenn die Behörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt.
Auch die Wirkung von Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden. Denn der Körper baut lediglich etwa 0,1 Promille Alkohol in der Stunde ab. Deshalb sollte man nach einem feuchtfröhlichen Abend am nächsten Morgen besser öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi benutzen.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 16.09.2010 aktualisiert am 16.09.2010
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