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Wer Alkohol trinkt, nimmt wahrscheinlich eher mal das Fahrrad anstelle des Autos. Solange man sich nichts zuschulden kommen lässt, sind dann nämlich auch über 0,5 Promille nicht strafbar. In den letzten zwei Jahren wurden aber Elektro-Fahrräder immer beliebter geworden. Und dort gelten andere Regeln.
Auch wenn man im Straßenverkehr grundsätzlich ohne Alkohol im Blut unterwegs sein sollte: Das Gesetz unterscheidet bei der zugelassen Promillegrenze zwischen E-Bikes und Pedelecs.
Pedelecs sind europaweit als Fahrräder mit Trethilfe definiert. Ihr E-Motor hat maximal 250 Watt Leistung und das Rad erreicht damit maximal 25 km/h. Es gibt zudem auch Modelle, die über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Bis zu dieser Geschwindigkeit ist dann kein eigener Krafteinsatz nötig. Für Pedelecs gelten die für Fahrradfahrer üblichen Grenzen. Es besteht auch kein Mindestalter, keine Versicherung- oder Führerscheinpflicht.
Ein Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze führt demnach nicht zwangsläufig zum Fahrverbot. Als „absolut fahr¬untüchtig“ gilt erst, wer 1,6 Promille im Blut hat. Wer dann als Fahrradfahrer am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Und wer dabei erwischt wird, dem drohen Fahr¬verbot und Führer¬schein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungs¬widrigkeit gelten, nämlich dann, wenn es zum Unfall kommt. Dann muss auch ein leicht alkoholisierter Radler mit einem Bußgeld und einer Medizi¬nisch Psycho¬logischen Unter¬suchung (MPU) rechnen. Eine weitere mögliche Konsequenz: der Verlust des Führer¬scheins.
Anders sieht es bei E-Bikes aus, die auch häufig als S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) bezeichnet werden. Wer ein Glas zu viel getrunken hat und statt Auto fahren auf das E-Bike steigen will, sollte das lieber bleiben lassen. Denn diese Modelle, mit einer elektrischen Unterstützung bis zu 45 km/h und einem maximal 500 Watt starken Motor, gelten rechtlich als Kleinkraftrad. Sie benötigen ein Nummernschild und sind damit pflichtversichert. Fahrer dieser Elektroräder brauchen immer mindestens einen Mofa-Führerschein, müssen also zumindest 15 Jahre alt sein. Für E-Bikes gilt, was auch für Autofahrer gilt: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat.
Wird der Fahrer eines E-Bikes gar mit 1,6 oder mehr Promille im Blut erwischt, muss er zur MPU. Bei wiederholt alkoholisiert aufgegriffenen Fahrern kann diese schon bei einem niedrigeren Alkoholpegel fällig werden.
Übrigens: Weil der Elektromotor dieser Zweiräder nicht aus eigener Kraft über eine Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen kann, gilt weder für E-Bikes noch für Pedelecs eine gesetzliche Helmpflicht. Da durch die Kombination mit der eigenen Muskelkraft allerdings weitaus höhere Geschwindigkeiten möglich sind, sollte zur eigenen Sicherheit nicht auf den Kopfschutz verzichtet werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.04.2014 aktualisiert am 07.04.2014
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