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So gibt es Geld zurück
Es gibt viele Gründe, sich im Urlaub zu ärgern, aber was gilt als Reisemangel? Wenn die gebuchte Erholung nicht so gelaufen ist, wie es der Katalog versprochen hatte, kann der Reisepreis oft gemindert werden. Der ADAC hat im Internet unter www.adac.de/reisemaengel Informationen zusammengefasst und rund 300 Gerichtsurteile zur Preisminderung zusammengestellt.
Betreffen die Beschwerden Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm, können Reisende in vielen Fällen Geld zurückverlangen. Aber auch die Unterkunft kann für Ärger sorgen, wenn sie nicht den gebuchten Leistungen entspricht. Die ADAC-Tabelle liefert Anhaltspunkte dafür, in welcher Höhe Reisende den Preis mindern können. Die angegebenen Prozentsätze richten sich jeweils nach Art und Umfang der Reisemängel, dienen aber lediglich zur Orientierung, denn Gerichte entscheiden in jedem Fall individuell.
Bei jedem Mangel sollte generell umgehend die Reiseleitung informiert und Abhilfe verlangt werden. Urlauber sollten die Mängel konkret beschreiben können (Ausmaß und Häufigkeit) und sie per Foto oder Video festhalten. Auch unabhängige Zeugen sind wichtig, da sie vor Gericht glaubwürdiger sind als Familienangehörige. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss der Anspruch auf Reisepreisminderung innerhalb eines Monats beim jeweiligen Reiseveranstalter reklamiert werden. (ampnet/nic)
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 21.08.2015 aktualisiert am 21.08.2015
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