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Wer sein Haustier mit in den Auslandsurlaub nehmen möchte, muss rechtzeitig an die nötigen Papiere denken. Innerhalb der EU dürfen Vierbeiner nur mit dem Haustierausweis über die Grenze. Diesen stellt der Tierarzt aus. Vermerkt sind unter anderem Daten zu Tier und Herrchen sowie die letzte Tollwutimpfung. Die Erstimpfung muss laut ADAC mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, für Folgeimpfungen gibt es derartige Fristen nicht. Außerdem müssen die Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine vor diesem Stichtag erfolgte gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt.
Besonders strenge Regeln für einreisende Hunde gelten in Finnland, Großbritannien, Irland, Norwegen und Malta. Hier ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer verpflichtend. In Nicht-EU-Ländern können ebenfalls spezielle Regeln gelten, die vor der Einreise erfragt werden sollten.
Generell verboten ist in einigen Ländern die Einreise bestimmter Kampfhundrassen. Das gilt unter anderem in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn. Manchmal muss neben der Leine zudem ein Maulkorb angelegt werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.06.2014 aktualisiert am 02.06.2014
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