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Es kommt zwar selten vor, aber dann sollte man es – schon aus Sicherheitsgründen – beherrschen: Das Abschleppen eines Fahrzeugs nach einer Panne. Wer für den Service eines Unternehmens keine paar hundert Euro zahlen will, kann das Auto auch selbst abschleppen (lassen). Allerdings sollten dabei einige Dinge beachtet werden.
Generell dürfen nur Pannenfahrzeuge an den Haken genommen werden, das hintere Auto muss dabei noch nicht mal zugelassen sein und der dort sitzende Fahrer benötigt auch keinen Führerschein. So dürfen beispielsweise Schrottautos bis zum Verwerter gezogen werden. Der Liegenbleiber darf aber nur bis zur nächsten Werkstatt oder dem nächstgelegenen Schrottplatz gezogen werden. Lange Strecken, gar über die Autobahn, sind verboten. In einschlägigen Urteilen erlauben die Gerichte aber Strecken von bis zu 100 Kilometern. Die Warnblinkanlage muss bei beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.
Wer die Wahl zwischen Abschleppseil und – stange hat, sollte zur letzteren greifen. Denn die feste Verbindung hat einige Vorteile: Es muss nicht ständig auf den richtigen Abstand geachtet werden – und Anfahren wie Bremsen fällt ruckfreier aus. Seil oder Stange müssen an den vorgesehenen Haken oder Ösen der Fahrzeuge befestigt werden und dürfen nicht diagonal verlaufen. Die genauen Positionen stehen in der Betriebsanleitung, sie liegen meist hinter Kunststoffabdeckungen an den Stoßfängern. Die maximale Länge der Abschlepphilfe beträgt fünf Meter, in der Mitte muss ein rotes Fähnchen hängen.
Falls der Motor des abgeschleppten Autos noch funktioniert, sollte er angelassen werden. Dadurch wird dank der hydraulischen oder elektrischen Unterstützung Bremsen und Lenken erleichtert. Sicherer ist es, wenn der Zündschlüssel steckt und auf Zündung steht, damit bei Kurvenfahrt nicht plötzlich die Lenkradsperre einrastet. Während der Fahrt muss beim abgeschleppten Auto der Leerlauf oder die Neutralstellung eingelegt sein. Bei Automatikgetrieben sollte vorher in der Betriebsanleitung kontrolliert werden, wie viele Kilometer man das Auto überhaupt ziehen darf.
Erhöhte Vorsicht ist während des Vorgangs bei beiden Fahrern geboten und die Höchstgeschwindigkeit für das Manöver darf auch nur rund 50 km/h betragen. Denn ohne einen funktionierenden Motor fehlen auch die Lenk- und Bremshilfen. Das macht die Fahrt nicht nur schwierig, sondern auch gefährlich.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.08.2011 aktualisiert am 10.08.2011
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