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Bei der Beleuchtung scheint es, als würde jeder Pkw-Pilot seinen eigenen Regeln folgen. Manche aktivieren schon beim kleinsten Sprühregen volle Leuchtkraft, andere wagen es nicht einmal, den Knopf neben dem Lichtschalter zu drücken, selbst wenn sie vor lauter Nebel nicht mal mehr die Seitenstreifen erkennen. Doch was ist richtig? Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung bringt Licht ins Dunkel.
Die Nebelscheinwerfer vorne am Auto darf man keineswegs nach Lust und Laune einschalten. Obwohl deren Name vielleicht in die Irre führt, kann man die Scheinwerfer auch bei Regen und Schnee benutzen. Allerdings muss die Sicht dafür „erheblich behindert“ sein. Wer bei gutem Wetter mit voller Frontbeleuchtung durch die Innenstadt düst, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld.
Die Benutzung der hinteren Nebelschlussleuchten ist dabei besonders streng geregelt. Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite „weniger als 50 Meter“ beträgt. Zur besseren Orientierung kann man sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Ist auf der Höhe eines Pfostens der nächste nicht mehr zu erkennen, sollte man die Leuchte anschalten. Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Nebel die Sicht einschränkt. Sorgen Regen oder Schnee für schlechte Sicht, muss die starke Beleuchtung ausbleiben. Wer trotzdem auf den Knopf drückt, riskiert eine Geldstrafe.
Unabhängig von der Beleuchtung gilt bei schlechter Sicht: Langsam fahren! Laut Straßenverkehrsordnung darf man nur so schnell unterwegs sein, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Bei Sichtweiten unter 50 Metern also höchstens 50 km/h.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 22.11.2013 aktualisiert am 22.11.2013
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