Unfälle

Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort

Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort Bilder

Copyright: Auto-Medienportal.Net/Riedel

Zur Ersten Hilfe bei einem Unfall ist per Gesetz jeder verpflichtet. Dennoch entziehen sich viele Verkehrsteilnehmer der Verantwortung, obwohl empfindliche Strafen drohen. Ursache ist häufig Unwissenheit über die erforderlichen Hilfsmaßnahmen und die Angst, möglicherweise das Falsche zu tun. das ist auch einer der Gründe, warum „Gaffer“ langsam an einem Unfallort vorbeifahren, ohne Verletzten zu helfen. Das kann gegebenenfalls mehrere Tausend Euro an Strafe bis zu Haft einbringen.

Absichern des Unfallorts

Die erste wichtige Maßnahme sollte immer im Absichern des Unfallorts bestehen. Das heißt: Das eigene Fahrzeug mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und den nachfolgenden Verkehr mit einem Warndreieck auf den Unfall aufmerksam machen. So werden alle Beteiligten, auch die Helfer, vor einem möglichen Folgeunfall geschützt. Erst dann gilt die Aufmerksamkeit den Unfallopfern, die zunächst aus dem direkten Gefahrenbereich geschafft werden sollten. Verletzten leistet man gegebenenfalls Erste Hilfe oder man setzt einen Notruf ab, wenn es erforderlich scheint bzw. man sich selbst überfordert fühlt.

Beim Helfen helfen lassen

Wer meint, den Anforderungen am Unfallort nicht gewachsen zu sein, sollte andere Helfer hinzuziehen, empfehlen Rettungsexperten. Dies halten sie auch unter dem Aspekt für sinnvoll, dass man sich die erforderlichen Maßnahmen zu mehreren besser aufteilen und so effektiver helfen kann. Entscheidend sei, dass überhaupt etwas zur Hilfe der Betroffenen unternommen wird, betonen sie.

Keine Ausnahmen

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ersten Hilfe lässt das Gesetz nahezu nicht zu. Es verlangt von Unfallzeugen vielmehr, alles zu tun, was ihnen an Rettungsmaßnahmen zumutbar ist, also ohne Gefahr für die eigene Gesundheit und das eigene Leben möglich. Konkret bedeutet das: Einen Notruf abzusetzen sollte eigentlich immer machbar sein. Darüber hinaus ist es ratsam – ganz abgesehen von dem moralischen Gebot –, die eigene Hilfe zumindest anzubieten. Damit beugt man auch einem möglichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung vor.

Kenntnisse auffrischen

Und wen allein schon der Gedanke an einen Unfall und die dann erforderlichen Hilfsmaßnahmen verunsichert, dem kann eine Auffrischung seiner Erste-Hilfe-Kenntnisse nur guttun –im eigenen und im Interesse anderer.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum