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Ein Moment der Unachtsamkeit hinterm Steuer genügt, damit es zu einem Unfall kommt. Schnell liegen die Nerven dann blank. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, Ruhe zu bewahren und sich in dieser Situation richtig zu verhalten.
Warnwesten anziehen und dann die Unfallstelle möglichst schnell absichern. Das warnt die anderen Verkehrsteilnehmer und verhindert Folgeunfälle. Warnblinker müssen eingeschaltet werden, nachts zusätzlich das Standlicht. Zwar sind Warnwesten in Deutschland für Privatpersonen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie sollten aber trotzdem immer griffbereit im Fahrzeug liegen. Anschließend das Warndreieck und – soweit vorhanden – die Warnleuchte in ausreichender Entfernung aufstellen: auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen mit mindestens 200 Meter Abstand zur Unfallstelle.
Was nicht immer jedem Unfallzeugen klar zu sein scheint: Jeder Zeuge hat die Pflicht anzuhalten und eventuellen Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass jedes Entfernen vom Unfallort oder unterlassene Hilfeleistung strafbar ist. Trotz der ersten Aufregung oder sogar Schock muss nach einem Unfall sofort die Polizei gerufen werden. Wer gerade kein Mobiltelefon zur Hand hat, kann auf Autobahnen und Bundesstraßen die Notrufsäule nutzen. Zur Orientierung zeigen Pfeile an den Leitpfosten die Richtung zur nächsten Säule an.
Liegt kein Personen-, sondern lediglich ein Blechschaden vor, so ist die Anwesenheit der Polizei nicht zwingend erforderlich. Hier reicht es, wenn alle Beteiligten untereinander ihre Personalien austauschen und ein eigenes Unfallprotokoll anfertigen. Ist der Bericht von allen unterzeichnet worden, wird er auch von der Versicherung anerkannt. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich, Fotos vom Unfallort zu machen. Nicht immer merkt man sich in der Aufregung alles. Die Bilder können später als Beweis dienen, wenn es um die Schuldfrage geht.
Wenn Menschen verletzt wurden, wenn man den Eindruck hat, dass der Unfall vorgetäuscht wurde oder wenn Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch besteht, sollte die Polizei auf jeden Fall gerufen werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 22.02.2013 aktualisiert am 22.02.2013
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