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Schattenparker
Wenn an heißen Sommertagen die Sonne von oben brennt, schauen sich viele Autofahrer nach einer Parkmöglichkeit unter Bäumen um. Doch ein solcher Schattenplatz hat auch seine Risiken. Läusesekret, Vogelkot und Harz sind nicht nur unangenehm, sondern können auch dem Autolack schaden. Schlimmer kann es werden, wenn Früchte oder gar ganz Äste vom Baum fallen.
Dabei ist der sogenannte Honigtau, der von Blattläusen ausgeschieden wird und sich als klebrige Tropfen auf dem Auto absetzt, die harmloseste Verschmutzung. Denn diese Zuckerlösung ist für den Lack an sich nicht gefährlich. Sie lässt sich in der Regel ohne weitere Folgeschäden abwaschen – mit Wasser und Lappen oder in der Waschstraße. Wird der Honigtau jedoch nicht bald entfernt, können sich darin Pilze einnisten. Dann entsteht eine aggressive schwarze Substanz, die sich unter Sonneneinstrahlung in den Autolack einbrennt. Wer dem längere Zeit tatenlos zuschaut, läuft Gefahr, dass die Außenhaut seines Autos beschädigt wird. Experten raten in solchen Fällen, den Schmutzfilm aufzuweichen und ihn vorsichtig vom Lack abzulösen.
Sehr viel mehr Vorsicht ist bei Baumharz und Vogelkot gegeben. Denn diese beiden Ausscheidungen enthalten aggressive chemische Bestandteile, die zu dauerhaften Lackschäden führen können. Deshalb sollte jede Verschmutzung dieser Art schnell vom Auto entfernt werden. Dafür empfehlen sich spezielle feuchte Tücher, die im Zubehörhandel zu bekommen sind. Sie enthalten Reinigungsmittel, mit denen sich der Schmutz ohne Schäden entfernen lässt. Wer solche Hilfsmittel nicht zur Hand hat, kann auch zum feuchten Brillenputztuch greifen, rät etwa der ADAC. Keinesfalls sollten sich Autobesitzer scharfer Reinigungsmittel oder gar „Werkzeuge“ wie Kratzer bedienen, um die Verunreinigungen loszuwerden. Denn mit solchen Methoden wird der Autolack mit grroßer Sicherheit ruiniert.
Noch weitergehende Beschädigungen am Fahrzeug drohen, wenn von einem Baum Früchte, Nüsse oder gar Äste fallen. Dann sind auch Kratzer oder sogar Beulen nicht auszuschließen. Von dem Besitzer eines solchen Baumes dürfen Autofahrer meist keinen Schadenersatz erwarten – es sei denn, ihm könnte ein Verstoß gegen seine Sicherungspflichten nachgewiesen werden. Sonst fallen Schäden dieser Art unter „Gefahren aus den Gegebenheiten der Natur“. Geschützt gegen die Folgen von herabfallendem Obst oder Ästen sind Kfz-Besitzer mit einer Vollkaskoversicherung, die auch die Leistungen einer Teilkaskoversicherung umfasst. Sie erhalten ihren Schaden ersetzt. Dagegen greift die reine Kfz-Teilkasko nur bei Elementarschäden, etwa infolge von Hagel oder Stürmen ab Windstärke acht.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 15.07.2015 aktualisiert am 15.07.2015
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