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Das Tagfahrlicht verleitet manche Autofahrer dazu, in der dunkleren Jahreszeit zu spät das eigentliche Fahrtlicht einzuschalten. Dabei muss das Abblendlicht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sicht aus anderen Gründen erfordert, eingeschaltet werden.
Bei vielen Witterungsverhältnissen in Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht nicht aus. Auch, weil die Tagfahrleuchten nur vorne am Auto angebracht sind – die Rückleuchten bleiben dunkel.
Ratsam ist es, die Scheinwerfer lieber zu früh als zu spät einzuschalten. Bei modernen Fahrzeugen übernimmt inzwischen ein Lichtsensor diese Aufgabe und schaltet das Abblendlicht bei Bedarf ein oder aus. Selbst tätig werden muss der Autofahrer bei der Nebelschlussleuchte, die jedes moderne Auto an Bord hat. Laut STVO darf sie allerdings nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Das ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rand von Landstraßen und Autobahnen bei geraden Strecken. Hat das Fahrzeug auch Nebelscheinwerfer, dürfen sie ebenfalls nur bei erheblicher Sichtbehinderung benutzt werden, zusammen mit Stand- oder Abblendlicht.
Pünktlich zum Herbstbeginn kontrollieren die deutschen Kfz-Werkstätten und Prüf- und Sachverständigenorganisationen Scheinwerfer und Rückleuchten kostenlos. Autofahrer haben bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, die komplette Beleuchtung ihres Fahrzeuges prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen. Bezahlt werden müssen lediglich die zu ersetzenden Teile.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.10.2013 aktualisiert am 02.10.2013
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