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Bei einem Streit mit seiner Kfz-Werkstatt muss der Kunde nicht immer sofort vor Gericht ziehen. Stattdessen kann er eine Schiedsstelle des Verbandes des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) anrufen.
Ihre Entscheidung ist für eine Mitgliedswerkstatt in jedem Fall bindend. Der Kunde aber hat laut „Auto Bild“ die Wahl: Gefällt ihm der Schiedsspruch nicht, kann er immer noch vor Gericht gehen.
Eine Liste der Schiedsstellen findet sich im Internet unter www.kfzgewerbe.de/autofahrer/verbraucherinfos.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 04.12.2009 aktualisiert am 04.12.2009
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