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Bei Winterreifen gibt es sie mittlerweile in Deutschland: eine gesetzliche Vorschrift. Doch was Schneeketten anbelangt, hat bisher kein europäisches Land eine generelle Pflicht eingeführt. Einig sind sich alle nur darüber, dass Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet jedes Land jedoch mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an. Auch die Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich laut ADAC vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Die wichtigsten Informationen hat auto.de mit Hilfe des ADAC zu den Alpenländern zusammengestellt
In Österreich müssen grundsätzlich dort Ketten aufgezogen werden, wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsräder Ketten aufgezogen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Beschilderung müssen Autofahrer – je nach Schweregrad – mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.
Ist in der Schweiz eine Strecke mit dem Verkehrszeichen [foto id=“490783″ size=“small“ position=“left“]“Schneeketten obligatorisch“ ausgeschildert, dürfen Autofahrer diese auch nur mit Ketten befahren. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten wie zum Beispiel durch ein Zusatzschild „4×4 ausgenommen“. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Franken (rund 73 Euro) geahndet.
In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 80 Euro geahndet.
Auch in Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit beträgt dann auch in Frankreich 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 135 Euro belegt – zudem wird die Weiterfahrt untersagt.
geschrieben von auto.de/zeh veröffentlicht am 21.11.2013 aktualisiert am 21.11.2013
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