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Viele Autofahrer kennen die Situation: Nach einem anstrengenden Arbeitstag oder dem frühen Start in den Urlaub lässt die Konzentration nach und für ein paar Momente fallen die Augen zu. Besonders auf langen, monotonen Strecken ist die Gefahr, in einen Sekundenschlaf zu verfallen, recht hoch. Das ist nicht nur lebensgefährlich: Wer schläfrig fährt, macht sich auch strafbar.
Strafrechtlich gesehen ist dies ähnlich verwerflich wie betrunken Auto zu fahren, denn von einem übermüdeten Fahrer geht eine Verkehrsgefährdung aus, die unter Umständen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann, so der Auto Club Europa (ACE). Verkehrsexperten gehen davon aus, dass jeder vierte tödliche Pkw-Unfall durch Sekundenschlaf verursacht wird. Dieser dauert drei bis fünf Sekunden, was bei Tempo 130 einen „Blindflug“ von bis zu 180 Metern bedeutet.
Der Sekundenschlaf kommt jedoch nicht aus heiterem Himmel. Es gibt erste Warnzeichen, auf die man achten kann. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man ständig gähnt, sich die Augen reibt und trotz Wärme friert. Auch wenn man Schwierigkeiten hat die Spur zu halten oder den Eindruck, die Straße werde immer schmaler, sollte man eine Pause einlegen.
Ein kleiner Spaziergang bringt den Kreislauf wieder in Schwung, bevor man sich wieder ans Steuer setzt. Wer längere Fahrten vor sich hat, sollte alle zwei Stunden eine Viertelstunde Pause machen, um an der frischen Luft Sauerstoff zu tanken. Nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind Kaffee und Energiegetränke, da sie den Piloten nur kurzzeitig aufputschen. Und auch das während der Fahrt geöffnete Fenster täuscht eine trügerische Wachheit vor, die keineswegs vor einem plötzlichen Einnicken schützt. Gegen den Sekundenschlaf gibt es nur ein probates Gegenmittel – und das ist ausreichend Schlaf.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.08.2013 aktualisiert am 23.08.2013
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