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Spoiler, Felgen oder eine Tieferlegung peppen einen Pkw
optisch auf. Die Tuner müssen dabei neben dem gestalterischen und
handwerklichen Geschick aber auch über die rechtlichen Voraussetzungen der
Fahrzeugaufrüstung Bescheid wissen.
Jedem guten Tuningteil liegt im Handel ein Prüfzeugnis bei. In den
meisten Fällen handelt es sich um die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder ein Teilegutachten einer Prüforganisation. Vom Inhalt dieser Papiere hängt es ab, welche Schritte nach dem Ein- oder Anbau der Nachrüstteile zu erfolgen haben:
Manchmal reicht der richtige Einbau, in anderen Fällen wollen der TÜV oder
das Straßenverkehrsamt das umgebaute Fahrzeug vorgeführt haben.
Am einfachsten ist im allgemeinen die Verwendung von Teilen mit einer
ABE. In vielen Fällen erlaubt die Bescheinigung den Einbau von Tuningteilen
ohne weitere Auflagen: etwa bei Leuchten, neuen Felgen in der gleichen Größe
wie die bisher eingesetzten, bei vielen Spoilern oder Klebefolien für
Seitenscheiben. Die Auflagenfreiheit bieten vor allem Produkte großer und
namhafter Hersteller, für die sich eine teure Zertifizierungs-Prüfung lohnt.
Solch ein Papier muss dann zusammen mit den Zulassungspapieren aufbewahrt
werden.
Kleinere Hersteller legen ihren Teilen häufig nur ein Teilegutachten bei.
Dieses belegt, dass die Sicherheit der Konstruktion des Produkts vom
Gesetzgeber allgemein geprüft worden ist. Der Spoiler oder die Felge müssen
jedoch in ihrem Zusammenspiel mit dem jeweiligen Fahrzeug geprüft werden.
Das erledigen die staatlich zugelassenen Prüforganisationen. Beim TÜV Nord
oder TÜV Rheinland etwa kostet die Abnahme eines Tuningteils im Normalfall
zwischen 20 und 80 Euro; bei höherem Aufwand muss jedoch auch mit weit
höheren Preisen gerechnet werden. Die Prüfer empfehlen Tuning-Fans daher,
sich vor dem Kauf des Zubehörs bei der Prüfstelle über eventuelle Kosten zu
erkundigen.
Bei bestandener Prüfung erhält der Tuner eine Bescheinigung, die am
besten mit den Fahrzeugpapieren zusammen aufbewahrt wird. Der Weg zum
Straßenverkehrsamt und die Eintragung der Änderung in den Papieren ist erst
bei einem Verkauf oder einer Ummeldung nötig. Schneller will das Amt
unterrichtet sein, wenn neben der Optik auch die Leistung, der Aufbau oder
die Achslast eine Fahrzeugs durch das Tuning verändert wird. Dann muss
sofort ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgen.
Einen Sonderfall bilden die europäischen EWG-Betriebserlaubnisse und EWG-
Typgenehmigungen. Für diese Teile muss keine Genehmigung mitgeliefert oder
mitgeführt werden. Diese Produkte sind durch einen Kreis mit einem „E“ und
einer ein- oder zweistelligen Nummer gekennzeichnet. Dieses Siegel sagt
jedoch noch nichts darüber aus, ob das Teil in Verbindung mit dem jeweiligen
Fahrzeug erlaubt ist. Der TÜV Nord-Tuningexperte Joachim Wein empfiehlt,
sich über die Eignung für das eigene Fahrzeug beim Hersteller genau zu
informieren.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 11.12.2006 aktualisiert am 11.12.2006
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