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Bushaltestellen
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Nähert sich ein Bus mit Warnblinkern einer Haltestelle, darf auf keinen Fall mehr überholt werden. Stehende Busse sind mit einer Geschwindigkeit von vier bis sieben km/h und im größtmöglichen Abstand zu passieren. Notfalls muss bei die Straße querenden Fahrgästen angehalten werden. Schritttempo und Bremsbereitschaft gelten übrigens auch für Autofahrer die auf der Gegenfahrbahn am Bus vorbeifahren. 15 Meter vor und hinter einer Haltestelle gilt grundsätzlich ein Parkverbot. Hat ein an einer Haltestelle wartender Omnibus die Warnblinker nicht eingeschaltet, gilt dennoch: Vorsichtig vorbeifahren – auch im Gegenverkehr; Geschwindigkeit deutlich reduzieren und ausreichend Seitenabstand zum Bus halten. Auch hier muss immer mit Personen – insbesondere Kindern – gerechnet werden, die vor oder hinter dem Bus auf die Fahrbahn treten.
Wer sich nicht an die speziellen Verkehrsregeln für Bushaltestellen hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. So wird beispielsweise das Missachten des Überholverbots mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Gleiches gilt für unvorsichtiges Vorbeifahren mit Behinderung von Fahrgästen. Bei einer Gefährdung kommen noch einmal zehn Euro dazu. Wer gegen das Parkverbot verstößt, wird mit immerhin noch 30 Euro zur Kasse gebeten.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 24.10.2014 aktualisiert am 24.10.2014
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