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Gerade in der Hauptreisezeit mehren sich die Unfälle. In fast neun von zehn Verkehrsunfällen (86 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten der Auslöser, wie das Statistische Bundesamt in seiner Unfallbilanz 2012 festgestellt hat. Schlechte Witterung, marode Straßen oder Wildtiere verursachten im vergangenen Jahr hingegen nur 9,3 Prozent der Autounfälle. Wer einige Regeln beachtet, der kann im Falle des Falles den Ärger aber zumindest minimieren.
Zunächst ist die Unfallstelle vorschriftsmäßig zu sichern – das heißt, ein Warndreieck rund 100 Meter vom Unfallort entfernt gut sichtbar aufstellen. Bei schlechter Sicht empfiehlt es sich gegebenenfalls, zusätzlich eine Warnleuchte zu platzieren und die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Natürlich sollte auch die Warnweste angezogen werden. Grundsätzlich sollte bei der Absicherung der Unfallstelle die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden.
Gibt es Tote, Verletzte oder bei einem absehbar erheblichen Sachschaden, wird am besten die Polizei informiert. Dies ist ebenfalls anzuraten, wenn ein Unfallbeteiligter offensichtlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen bzw. Fahrzeuge beteiligt sind, die ihren Wohnsitz im Ausland haben bzw. dort zugelassen sind. Sind die Beamten vor Ort, erstellen sie ein Unfallprotokoll, das alle wesentlichen Fakten enthält.
Ist die Schuldfrage klar und sind sich die Unfallbeteiligten einig, kann auf die Polizei verzichtet und der Schaden selbst aufgenommen werden. Für diesen Fall empfiehlt sich der europäische Unfallbericht als Vordruck. Darin werden alle wichtigen Fragen nach Personalien, Versicherung, Zeugen und Unfallhergang gestellt. Sind diese Fakten festgestellt und wurde noch ein Foto vom Unfallort gemacht, kann der anschließenden Schadenregulierung durch die Versicherungen beruhigt entgegensehen werden. Der Unfallverursacher muss allerdings darauf achten, dass er den Schaden seiner Versicherung zeitnah meldet. Der Geschädigte wiederum sollte, auch wenn die Haftung klar zu sein scheint, ebenfalls das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen, empfiehlt die HUK-Coburg.
Wurde der Unfall von einem Ausländer verschuldet, kann sich der deutsche Geschädigte an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ (Telefon: 030 / 2020 5757; Telefax: 030 / 2020 6757; claims@gruene-karte.de) wenden, das von den deutschen Autohaftpflichtunternehmen zur Abwicklung von Versicherungsfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems eingerichtet wurde. Dann wird der Schaden des deutschen Unfallopfers so reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
Grundsätzlich sollten Autofahrer darauf achten, dass Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten mit an Bord sind. Die Warnweste – sie wird ab Sommer 2014 auch in Deutschland Pflicht – gehört ins Handschuhfach, damit sie greifbar ist, und der Verbandskasten sollte ab und an auf seine Verwendbarkeit überprüft werden.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 21.08.2013 aktualisiert am 21.08.2013
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