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Alle neu auf den Markt kommenden Pkw und Kleintransporter müssen ab kommendem Februar mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. So hat es die Europäische Union in einer Richtlinie bestimmt. Die Lichter sollen die Fahrzeuge besser sichtbar machen und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Autofahrer, die ihren Wagen nachrüsten möchten, können auf eine breite Auswahl an Sets zurückgreifen. Besonders beliebt sind LED-Tagfahrleuchten, da sie sehr energiesparend sind. Zudem sind die Leuchtdioden echte Hingucker, deren spezifische Formen mittlerweile ein Erkennungsmerkmal für die einzelnen Automobilmarken bildet, wie es beispielsweise auch beim Kühlergrill der Fall ist. Allerdings gibt es beim Nachrüsten einiges zu beachten.
Der Abstand der Leuchten vom Boden muss laut der Prüf – und Sachverständigenorganisation GTÜ zwischen 250 Millimeter und 1 500 Millimeter betragen. Die bisherige EU-Richtlinie, nach der der Außenrand der Leuchtfläche maximal 400 Millimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein muss, wurde kürzlich ersatzlos gestrichen.
Für das Nachrüsten der zusätzlichen Beleuchtung, die in die Frontschürze integriert wird, gibt es zwei Varianten: fahrzeugspezifisches Tagfahrlicht und universelle Einbausätze. Fahrzeugspezifische Tagfahrleuchten sind für ein bestimmtes Pkw-Modell entwickelt und daher in der Regel am schnellsten und einfachsten einzubauen. Zudem sind sie auch optisch auf das Modell abgestimmt, was meist viel schöner aussieht. Der Mercedes-Benz-Spezialist Carlsson beispielsweise bietet für zahlreiche Modelle mit dem Stern auf der Haube ein Set an. Die Nachrüst-Kits bestehen aus Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfern, das Design ist an den jeweils neuesten Modellen angelehnt. Die Tagfahrleuchten werden exklusiv über die Mercedes-Benz-Partner [foto id=“315194″ size=“small“ position=“right“]vertrieben, was dem Kunden Sicherheit hinsichtlich der Einbauqualität gibt. Zur Wahl stehen Tagfahrleuchten-Module für die C-Klasse, den Vorgänger der aktuellen E-Klasse, für GLK, ML, CLS und S-Klasse.
Universelle Einbausätze erfordern hingegen je nach Fahrzeug teilweise einen größeren Montageaufwand. Zudem sind diese in den meisten Fällen ausschließlich als Tagfahrlicht und nicht als Positionslicht zugelassen. Das bedeutet, dass sie nicht zusammen mit dem Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen und damit nachts aus bleiben müssen. Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob Bauform und Bautiefe zum jeweiligen Fahrzeug passen. Wer sich beim Nachrüsten nicht an die Vorschriften hält, kann durch die Hauptuntersuchung bei TÜV, GTÜ, KÜS und Co. fallen. Bei einem Autounfall kann dies sogar die rechtliche Beurteilung der Situation beeinflussen.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 10.08.2010 aktualisiert am 10.08.2010
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