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Für neue Fahrzeugtypen, die ab 7. Februar 2011 erstmals in der EU in den Handel kommen, sind Tagfahrleuchten vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt weder für bereits gekaufte Autos noch für aktuelle Neuwagenmodelle, die nach dem Stichtag erworben werden und bereits vorher auf dem Markt waren. Dennoch kann es nach Ansicht des TÜV Süd sinnvoll sein, sein Fahrzeug nachträglich mit automatischem Tagfahrlicht auszurüsten. Dabei sollte jedoch nicht überstürzt vorgegangen werden.
Eine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten, gibt es nicht. Verkehrsexperten sind sich aber größtenteils einig, dass Fahren mit Licht am Tage die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, auch wenn eine gerade vorgestellte Untersuchung der Versicherungswirtschaft keine signifikanten Auswirkungen feststellen konnte. Das Fahrzeug werde – insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen – besser erkannt und seine Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern ist besser einschätzbar, so die allgemeine Einschätzung. Deshalb ist in vielen europäischen Ländern von Norwegen bis Portugal das Fahren mit eingeschaltetem Licht am Tag zumindest strecken- oder zeitweise vorgeschrieben.
Wer das Nachrüstpaket selbst kaufen will, muss bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL achten. Fehlen dem Nachrüstsatz die erforderlichen Prüfzeichen, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Das gilt auch, wenn zugelassene Scheinwerfer geöffnet und einfach mit weiteren Leuchten ausgerüstet werden. Der TÜV empfiehlt daher [foto id=“342432″ size=“small“ position=“left“]grundsätzlich, bei den Tagfahrleuchten Bausätze namhafter Hersteller auszuwählen, die als Erstausrüster bei der Fahrzeugherstellung häufig auch über die besten Erfahrungen verfügen.
Läuft der Einbau der zusätzlichen Leuchten nicht fachgerecht, kann es auch einen Kurzschluss im Bordnetz oder den unbemerkten Ausfall elektronischer Helfer geben. Der Einbau sollte daher stets von einer Fachwerkstatt vorgenommen werden. Nur so ist auch sichergestellt, dass das Tagfahrlicht beim Starten des Wagens automatisch angeht und sich bei Einschalten des Abblendlichtes wieder ausschaltet. Die Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Vielfach sind Autofahrer bereits am Tag mit normalen Abblendlicht unterwegs. Doch spezielle Tagfahrleuchten sind dafür besser geeignet. Zum einen handelt es sich um ungerichtetes Licht, das für eine bessere Erkennbarkeit sorgt. Zum anderen ist der Strom- und damit der Kraftstoffverbrauch geringer. Im Gegensatz zum Abblendlicht (durchschnittlicher Mehrverbrauch nach laut TÜV 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer) sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung und andere Lampen abgeschaltet. So verbraucht Tagfahrlicht rund ein Drittel bis ein [foto id=“342433″ size=“small“ position=“right“]Fünftel weniger Kraftstoff als herkömmliches Abblendlicht. Kommt LED-Technik zum Einsatz, sinkt der Wert sogar auf etwa 10 Prozent. LED-Leuchten gelten zudem als langlebiger.
Alternativ bieten auch Hersteller wie zum Beispiel Waeco Systeme an, mit denen das bestehende Lichtsystem auf automatisches Tagfahrlicht umgestellt werden kann. Vorteil in diesem Fall: Auch das Rücklicht wird nach Einschalten der Zündung mit aktiviert, was viele Fahrzeugbesitzer bei ab Werk mit Tagfahrleuchten ausgerüsteten Autos vermissen. Zudem bietet etwa das Magic Touch TFL 100 von Waeco eine Coming Home-Funktion: Nach dem Ausschalten der Zündung bleibt das Abblendlicht für eine frei wählbare Dauer bis zu zwei Minuten lang noch angeschaltet.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 07.02.2011 aktualisiert am 07.02.2011
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