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Wer sein eigenes Auto zu Gunsten des Carsharings aufgibt, sollte klären, wie lange der Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleibt. Dies ist wichtig, wenn der Fahrer später wieder einen eigenen Wagen versichern möchte.
Darauf weist nun der Bund der Versicherten (BdV) hin. Besitzt der Fahrer zum Beispiel seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er mit einem Versicherungsbeitragssatz von 230 Prozent wieder neu einsteigen muss. Der BdV rät, dass sich Carsharing-Fahrer die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen lassen, denn die Bescheinigung kann eventuell für eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung sorgen.
geschrieben von (al/mid) veröffentlicht am 12.10.2009 aktualisiert am 12.10.2009
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