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Ohne Dokumente und Ausweispapiere kann die Fahrt ins Ausland schon einmal Probleme mit sich bringen. Bei einer Polizeikontrolle bekommen die Reisenden eventuell ein Bußgeld oder werden gar in Gewahrsam genommen, mitunter wird die Ausreise erschwert. Neben dem internationalen Versicherungsnachweis sollten Autofahrer im Ausland deshalb den richtigen Führerschein und Pass dabei haben.Innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht der Personalsausweis für den Grenzgang aus.
Auch einige beliebte Urlaubsziele wie die Türkei akzeptieren den deutschen „Perso“. Andere Länder wie beispielsweise Serbien oder die USA verlangen dagegen einen Reisepass für die Einreise. Für die Durchreise oder den Aufenthalt wird in bestimmten Staaten wie Russland zudem ein Visum benötigt, das in der Regel von Deutschland aus in der jeweiligen Botschaft des Landes beantragt werden kann. Wichtig ist bei allen Ausweisdokumenten deren Gültigkeit, teilweise dürfen die Dokumente nicht innerhalb der nächsten sechs Monate auslaufen.
Neben Erwachsenen unterliegen bereits Kinder der Passpflicht, einige Staaten wollen deshalb bei der Einreise einen Kinderausweis oder -reisepass sehen.Wer sich im Ausland selbst hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen möchte, benötigt außerdem den „richtigen“ Führerschein. Wie beim Personalausweis wird innerhalb der EU der deutsche Führerschein anerkannt. Eine entsprechende Richtlinie, die dazu verpflichtet, lässt sich über Automobilverbände, Verbraucherzentralen und Versicherungen in der jeweiligen Landessprache des Urlaubsziels beziehen und kann bei einer Kontrolle als Beleg vorgelegt werden. Außerhalb Europas hängt die Gültigkeit des Führerscheins von den jeweiligen diplomatischen Vereinbarungen ab. In den USA wird die deutsche Fahrerlaubnis rechtlich betrachtet nur geduldet. Auf der sicheren Seite ist man mit einem internationalen Führerschein, der bei der Führerscheinstelle beantragt werden kann. Doch Vorsicht bei der Rückkehr: Im Inland sind internationale Führerscheine nicht gültig, dort muss die deutsche Fahrerlaubnis mitgeführt werden.
Wird zudem ein Auto gefahren, das einem nicht gehört, sollte eine Bescheinigung des Fahrzeugsbesitzers mitgeführt werden. Aus ihr muss hervorgehen, dass der Lenker zum Fahren des „fremden“ Pkw durch den Besitzer berechtigt ist. Entsprechende Vordrucke in verschiedenen Sprachen stellen einige Autoclubs zur Verfügung. Für die Fahrt im Ausland empfiehlt sich außerdem der internationale Kfz-Versicherungsnachweis, die sogenannte „grüne Karte“. In EU-Ländern ist sie von Vorteil, in vielen Nicht-EU-Staaten wie unter anderem Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland, Serbien und die Ukraine ist sie gar eine Pflicht. Die Karte weist den Bestand einer gültigen Haftpflichtversicherung nach und erleichtert so die Schadensregulierung bei einem Unfall. Bei Reisen außerhalb der EU muss außerdem ein großes D-Schild im Format 11,5 Zentimeter mal 18,5 Zentimeter mitgeführt werden, es verrät den Behörden den Zulassungsstaat.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 08.04.2010 aktualisiert am 08.04.2010
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