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Ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid mit abgelaufener Einspruchsfrist im heimischen Briefkasten kann die Urlaubsstimmung von Rückkehrern deutlich vermiesen. Doch in diesem Fall kann innerhalb einer Woche nach der Rückkehr formlos die Wiedereinsetzung der Frist beantragt werden.
Dazu muss man nur glaubhaft begründen, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde. Als Nachweis gelten unter anderem Hotelrechnungen und Tankbelege. Gleichzeitig ist Einspruch einzulegen.
Diese Scherereien lassen sich umgehen, wenn der Briefkastenschlüssel einem Freund anvertraut wird. Er kann sich dann der Sache annehmen, Fristen werden eingehalten.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 26.05.2010 aktualisiert am 26.05.2010
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